Fallbügel an Kostruktionsleitern

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  • Hallo zusammen,
    wir haben in unseren Anlagen mehrere Konstruktionsleitern die oben mit einem Fallbügel ausgerüstet sind. Gibt es dafür eine DGUV, bzw. kann mir jemand sagen, ob diese Fallbügel so montiert werden müssen, dass sie von selbst zufallen?

    MfG

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  • Hallo Pickelbritt,

    maßgeblich sind in erster Linie die Regelungen der DGUV I 208-032. Ich habe jetzt nicht die ganze DGUV durchgearbeitet, aber unter Abschnitt 3.5 "Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen" findet sich der Hinweis, dass die Austrittsöffnung der Steigleiter durch eine selbstschließende Tür (Durchgangssperre) bestehend aus Handlauf und Knieleiste zu sichern ist. Ich sehe keinen Grund warum dies bei Steigleitern, die sonstwohin führen anders sein soll, dies würde zumindest wenig Sinn machen. Aus der Praxis heraus gesehen würde ich sogar behaupten, dass man auf eine nicht selbstschließende Tür gleich ganz verzichten kann. Das verhälts sich dann ähnlich wie bei Brandschutztüren ohne automatische Schließanlage...

    Gruß
    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)