Beiträge von prikkelpitt

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    Ah, dann brauche ich ja nur die Stoffe nach Anhang 1 betrachten, wo wir über die Mengenschwellen kommen? Das macht die Sache leichter, das wären dann nur 2 Stoffe, und diese sind ja auch noch namentlich genannt, da brauche im mir über die Einstufung keine Gedanken machen. Ich dachte ich muss alles, was in unserem Gefahrstoffverzeichnis steht, in diese Liste eintickern. Hast mir sehr weitergeholfen.

    MfG

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal einen kurzen Denkanstoß vom jemandem, der sich mit Gefahrstoffen und deren Kategorisierung auskennt. Ich bin, was Gefahrstoffe angeht, ziemlich neu im Sachgebiet. Nun haben wir von der Bezirksregierung folgende Aufforderung bekommen und ich muss eine Liste ausfüllen.

    Im Anschreiben heißt es:

    für den Betriebsbereich (...) muss für die Bezirksregierung Münster eine Erfassung der gefährlichen Stoffe nach Anhang I der 12. BImSchV mit Angabe der physikalischen Form erfolgen. Die bisher für den Sicherheitsbericht (...) geführte Tabelle der gefährlichen Stoffe (siehe Anhang) weist diese Information nicht mit aus und muss entsprechend ergänzt werden.

    Ich muss also den Aggregatzustand der von uns verwendeten Gefahrstoffe angeben. Das ist natürlich kein Problem. Weiterhin muss ich aber die beigefügte Liste noch ergänzen, was die Mengen angeht. Da habe ich so meine Probleme, die Gefahrstoffe der in der Liste genannten Kategorien einzusortieren. Ich hatte gedacht, ok, ich nehme mir unser Gefahrstoffverzeichnis bzw. die Sicherheitsdatenblätter, da finde ich alles, aber irgendwie blicke ich gerade nicht durch. Kann mir evtl. mal jemand an einem exemplarischen Beispiel helfen, richtig zu kategorisieren, damit ich sehe, was, wie und warum in welche Kategorie kommt? Ich hänge mal ein Beispiel-Sicherheitsdatenblatt an. Wäre super nett, danke schon mal.

    Die Tabelle, die ich ergänzen muss, sieht so aus. In die Spalten die weiter rechts sind, muss ich dann die entsprechenden Mengen eintragen.

    1 Gefahrenkategorie
    1.1 H Gesundheitsgefahren
    1.1.1 H1 Akut toxisch
    1.1.2 H2 Akut toxisch
    1.1.3 H3 Spezifische Zielorgan-Toxizität
    1.2 P Physikalische Gefahren
    1.2.1 P1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
    1.2.1.1 P1a Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
    1.2.1.2 P1b Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
    1.2.2 P2 Entzündbare Gase
    1.2.3 P3 Aerosole
    1.2.3.1 P3a Aerosole
    1.2.3.2 P3b Aerosole
    1.2.4 P4 Oxidierende Gase
    1.2.5 P5 Entzündbare Flüssigkeiten
    1.2.5.1 P5a Entzündbare Flüssigkeiten
    1.2.5.2 P5b Entzündbare Flüssigkeiten
    1.2.5.3 P5c Entzündbare Flüssigkeiten
    1.2.6 P6 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische oder organische Peroxide
    1.2.6.1 P6a Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische oder organische Peroxide
    1.2.6.2 P6b Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische oder organische Peroxide
    1.2.7 P7 Pyrophore Flüssigkeiten/ Feststoffe
    1.2.8 P8 Oxidierende Flüssigkeiten/ Feststoffe
    1.3 E Umweltgefahren
    1.3.1 E1 Gewässergefährdend
    1.3.2 E2 Gewässergefährdend
    1.4 O Andere Gefahren
    1.4.1 O1 Stoffe oder Gemische mit dem Gefahrenhinweis EUH014
    1.4.2 O2 Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
    1.4.3 O3 Stoffe oder Gemische mit dem Gefahrenhinwies EUH029

    Tach zusammen,

    mal ne Frage. Ich bin gerade dabei, eine GB gem. Mutterschutzgesetz zu erstellen. Versorgungsbetrieb in der chem. Industrie. Jetzt haben wir in unserem Betrieb mehrere versch. Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Tätigkeiten. Sagen wir mal, Arbeitsplatz 1 mit Tätigkeit 1-5, Arbeitsplatz 2 mit Tätigkeit 1-5 usw. Wenn ich jetzt die verschiedenen Arbeitsplätze durchforste nach Gefährdungen für schwangere Frauen und finde, sagen wir mal, auf jedem Arbeitsplatz eine Tätigkeit, die die Beschäftigung einer schwangeren Frau oder stillenden Mutter auf diesem Arbeitsplatz ausschließt, dann muss ich doch nicht alle anderen Tätigkeiten des jeweiligen Arbeitsplatzes weiter beurteilen, wenn z.B. Tätigkeit 1 sowieso schon ein Ausschlusskriterium ist, oder?

    MfG

    Hallo zusammen,

    ich soll für den Betrieb einen Handschuhplan erstellen. Jetzt habe ich mir gedacht, korrigiert mich wenn ich falsch liege, dass ich zuerst mal die Tätigkeiten und die dazugehörigen Gefahrstoffe bzw. mechanischen Gefährdungen ermittle. Dazu würde ich die vorhandenen §14 Betriebsanweisungen, SDBs bzw. Arbeitsanweisungen für Tätigkeiten wie z.B. Schweißen usw. zu Rate ziehen.

    Jetzt bin ich aber bei 2 Sachen noch unschlüssig.
    1. Woher soll ich wissen, welcher Handschuh für welche Tätigkeit bzw. Gefahrstoff am Besten geeignet ist?
    2. Wie sieht so ein Handschuhplan von der Form her aus? Wäre schön, wenn jemand, der so etwas im Betrieb hat, mir das mal zur Ansicht zur Verfügung stellen könnte.

    MfG
    prikkelpitt

    Also, mal angenommen, ich konzentriere mich auf das 2. Thema, also der GB für den Einstieg und das Arbeiten in einem Kühlturm. Wäre es da besser die "Arbeit", also die spezif. Arbeitsaufgabe genau zu benennen oder kann/sollte man das eher allgemein halten?
    Und, könnte man das Thema "Rettung" in der Praktikumsarbeit zumindest anschneiden?

    MfG

    Hallo zusammen,

    bin am Freitag vergangener Woche von der (erfolgreichen) LEK-1 Woche zurück. Nun geht es an das Thema Praktikumsarbeiten. Die erste Hürde ist schon mal, ein vernünftiges, ergiebiges Thema zu finden. Befinde mich da gerade in der Findungsphase und habe mir einige Themen so grob als Vorauswahl zurechtgelegt. Mit dem für mich zuständigen TAB der BG RCI ahbe ich das natürlich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgesprochen, denn ich will ihm ja, wenn es geht, gleich ein passendes Thema vorschlagen.

    Ich wollte nur mal grob Eure Einschätzung wissen, was ihr von den von mir vorausgewählten Themen so haltet, nicht das ich am Thema völlig vorbei plane.
    Ach ja, zu meiner betrieblichen Situation. Ich arbeite als Sicherheitsmeister in einem Betrieb der Großchemie und dort im Bereich der Versorgung. Unser Betrieb versorgt den Standort u.a. mit Industriekälte (Ammoniak-Großkälteanlage mit ca. 330t Ammoniak), Kühlwasser (Betrieb von ca. 16 Rückkühlwerken aka Kühltürmen). Unser Betrieb ist genehmigungspflichtig nach StörfallV (--> Gesamtmenge Ammoniak)

    Also:

    1. Durchführung einer Notfallübung in einer Ammoniak-Großkälteanlage. (steht eh dieses Jahr an und warum daraus nicht eine Praktikumsarbeit anfertigen)
    würde dann beinhalten die gesamte Vorplanung, Durchführung und Nachbereitung der Übung unter EInbeziehung der vorhandenen Werkfeuerwehr

    2. Gefährdungsbeurteilung "Einstieg und Arbeiten in einen Kühlturm"

    3. Erstellen eines Rettungskonzeptes zur Rettung von Personen aus einem Kühlturm

    4. Einführung eines Bildschirmgestützten Unterweisungssystemes für Fremdfirmenmitarbeiter


    Was meint ihr? Ich bin, wie gesagt schon nicht mal sicher ob sich die Themen überhaupt eignen für eine Praktikumsarbeit, ganz zu schweigen davon, ob sie ergiebig genug sind.

    MfG
    prikkelpitt

    So, vor einer halben Stunde die LEK 1 bestanden. War zu schaffen, aber ich muss sagen, so leicht war es nun wieder nicht. Also nur mit beruflichem Grundwissen war das definitiv nicht zu machen, da waren sich alle aus unserem Kurs einig. Als die Prüfungsbögen verteilt wurden, gingen doch etliche Mundwinkel nach unten, besonders bei den Freiaufgaben, auch meiner....

    Mit freundlichen Grüßen

    Ich hatte im Oktober 2016 meine LEK 1. Die Regelungen zur Prüfung werden meines Wissens von der Baua vorgegeben.

    Falsche Antwort angekreuzt = keine Punkte....aber dir werden die Anzahl der richtigen Anworten angegeben. Ist wirklich kein Problem die zu schaffen. Bei uns im Kurs haben alle bestanden und wir machen den SiFa-Kurs Freitags und Samstags neben der Arbeit.

    Schau dir Altklausuren oder die Onlinefragen an und es reicht.

    Viel Erfolg

    Wo gibt es denn Altklausuren?

    Hallo zusammen,
    ich habe Mitte Februar die LEK 1. Ich habe, die uns von der BG RCI, zur Verfügung gestellte Lern-DVD komplett durch, sehe aber bei mir noch sehr viel Verbesserungsbedarf.
    Diesbezüglich hätte ich eine Grundsatzfrage. Ich meine, weiß jetzt nicht wer, ob das bei der BG war, oder jemand anderes, hätte gesagt, dass bei der LEK 1 die Multiple-Choice Fragen komplett richtig beantwortet werden müssen. D.h. wenn es z.B. 6 Antwortmöglichkeiten gibt und davon 4 richtig sind, dann müssen auch genau diese 4 Antworten richtig sein, ansonsten wird die Frage komplett als falsch bewertet. Und es gibt in der LEK auch keinen Hinweis darauf, wieviele Antwortmöglichkeiten richtig sind. stimmt das?
    Das würde für mich einen großen Unterschied bedeuten, denn wenn es auch Teilpunkte gibt, dann mache ich mir nicht allzu große Sorgen. Sollten aber die Antworten genau mit der korrekten Anzahl der Antwortmöglichkeiten beantwortet werden müssen, na ja, dann sehe ich da Probleme auf mich zukommen. weiß das jemand zu beantworten?

    MfG
    prikkelpitt

    Hallo zusammen,

    gibt es irgendwo festgelegte, allgemeingültige Grenzwerte, ab welcher Ammoniakkonzentration, welche PSA zu tragen ist?
    Wir haben bei uns 4 Arten/Abstufungen von PSA:
    1. Vollmaske mitführen (z.B. bei Leckagesuche)
    2. Vollmaske (umluftabhängig) tragen
    3. Pressluftatmer anlegen
    4. CSA/Vollschutz anlegen

    Wie gesagt, gibt es dafür festgelegte Grenzwerte, ab wann welche PSA zu verwenden ist?

    MfG

    Hallo zusammen,
    ich habe vor kurzem einige meiner Mitarbeiter zu der o.g. Schulung/Ausbildung geschickt. Die kamen wieder mit der Empfehlung, sich im Betrieb eine Tasche hinzustellen mit notwendiger Ausrüstung. Genannt waren da z.B. Megaphon, Taschenlampe, Kreide usw.
    Das zu beschaffen ist kein Problem, was ich aber partout nicht finden kann ist die empfohlene "Räumungshelferkarte" oder auch eine Warnweste mit entsprechendem Rückenaufdruck. Kann mir jemand sagen, was
    a) überhaupt eine Raümungshelferkarte ist und
    b) ich so etwas und auch eine Warnweste beziehen kann?
    Oder gibt es sogar eine Bezugsquelle für eine komplette Ausrüstungstasche?

    MfG
    Heinz