Guten Tag zusammen, ich bin auf der Suche nach Fachleute die sich gut im Betrieb von Bädern auskennen. Mir liegt ein nicht ganz schlüssiges Protokoll einer Sifa vor, dessen Umsetzung der Maßnahmen eine nicht unerhebliche Investition nach sich ziehen würde. Der betroffene Betreiber des Bades einer Behindertenschule mit Bewegungs- und Therapiebäder hat mich gebeten das zu prüfen. Ich war auch vor Ort zu einer Begehung und habe mir alles angeschaut. Ich habe die DGUV Regel 107-001 und die DGUV Info 213- 040 herangezogen. Aber ich stoße an meine Grenzen, zumindest in einer Streitfrage:
Einige der aufgeführten Mängel, wie z. B. einer Clorgaswarneinrichtungen, Lüftngsanlagen usw., sind meines Erchtens dann erforderlich, wenn es sich um Chlorgasanlagen/ -räume handelt. Ist nach meinem Dafürhalten aber nicht so, ich finde die Forderungen deshalb nicht angemessen. Dort wird mit Dosieranlagen gearbeitet die Schwefelsäure und Chlorlauge vermischen. Hier sind Maßnahmen T-O-P getroffen und befähigte Personen am Werke, die ein Vermischen außerhalb der technischen Anlage nahezu unmöglich machen. Es kann kein Chlorgas entstehen. Die Sifa auf der Differenzierung angesprochen, hat auch er auch auf die o. g. verwiesen. Meines Erachtens nicht eindeutig beschrieben. Dennoch bleibt er bei seiner Auffassung.
Ich will nun tiefer in das Thema einsteigen. Gibt es hier Ratschläge weiterer Publikationen/ Vorgaben? Die Bäder sind von 1996, leider habe ich noch keine Baugenehmigungsunterlagen erhalten, gehe aber davon aus, dass das auch so genehmigt wurde. Die Feuerwehr, die das Brandschutzkonzept absegnete, ist gleich neben der Schule, für mich eigentlich optimale Bedingúngen. Dennoch trete ich auf der Stelle.
VG
Sifuzzi