Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hat jemand von euch schon Prüfungen für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung festgelegt, für die es bisher keine BG-Regeln gab?
Ich meine damit Prüfumfang und -fristen für z. B. konventionelle Dreh- und Fräsmaschinen, Ständerbohrmaschinen, Bügelsägen, Bandschleifmaschinen, Metallkreissägen, Tafelscheren, Schleifböcke, Schrumpftunnel und so vieles anderes mehr.
In der Regel findet sich die den bisweilen sehr alten Betriebsanleitungen keinerlei Hinweis - wie seid iht das Problem angegangen, hat ggf. die Aufsichtsbehörde eure Vorgehensweise akzeptiert; gibt es pragmagtische Vorlagen/Beispiele?
mfg. Uwe