Praktikumsarbeit Thema Lärm

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  • Hallo,
    Ich stehe nun vor meiner Praktikumsarbeit.
    Mein TAB meinte, ich solle mir das Thema Lärm auswählen!
    Kann mir dabei jemand helfen?
    1. Wie gehe ich vor; ich wollte mit Lärmmessungen beginnen!
    2. Wie ist der Aufbau eines Berichtes, und wie lang muß er sein?
    3. Gibt es irgndwo einen ähnlichen Bericht, an dem ich mich orientieren könnte?

    Danke für eure Hilfe!

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  • Hallo,

    so schwer dürfte das nicht werden, wenn man ein betriebliches Problem zum Thema Lärm betrachtet, die 7 Handlungsschritte nicht aus den Augen lassen, grundlegende Infos gibt es von jeder BG

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Martin1,

    das Thema dürfte sich gut eingrenzen lassen, nur wäre ich mit dem Messen etwas vorsichtiger, denn die Sifa-Ausbildungsunterlagen sind in diesem Bereich nicht ausführlich genug.

    Wenn du die Messung selbst durchführen willst/sollst, empfehle ich dir, auf jeden Fall folgende 3 Broschüren durchzuarbeiten:

    BGI 688: Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (behandelt das Thema grundsätzlich, ist nicht auf die Metall-Industrie eingeschränkt),
    Neugebauer: Lärmminderung im Arbeitsschutz (Lärm Teil 3), Verlag Technik & Information sowie
    Neugebauer/Morys: Lärmmessung im Arbeitsschutz (Lärm Teil 2), Verlag Technik & Information.

    Man kann Vieles falsch machen, wenn man einfach so die Messungen durchführt - wer viel misst, misst Mist ;)

    Viele Grüße,

    iMedias

  • Hallo iMedias@web.de,

    Ich wollte die Messungen eigentlich von der BG durchführen lassen!
    Der zuständige Bearbeiter vom messtechn. Dienst hat schon Bereitschaft signalisiert.
    Ich denke, da kann nicht viel schief gehen; oder?????
    Die Messungen sollen in allen Abteilungen des Unternehmens gemacht werden (Lärmkataster)!
    Anschließend wollte ich mir exemplarisch eine Abt. für die Praktikumsarbeit vornehmen.
    Leider bin ich immer noch nach einem"Leitfaden" auf der Suche;
    Vielleicht hat von euch ja jemand so ein Thema behandelt.
    Für Rückmeldungen wäre ich euch sehr dankbar!!!!!!!!!!!


    Martin1

  • Hallo Martin1,
    lese gerade deinen Beitrag und habe ähnliches vor, wie du!
    Ich habe vor einiger Zeit schon (von nem Ing-Büro) Lärmmessungen durchführen lassen. Auch ein Lärmkataster habe ich, zusammen mit einem Ergebnisbericht.
    Ich würde da nun so rangehen, dass ich das Lärmkataster als Grundlage für meine Analyse nehme. Hier wäre ich somit schon mitten im "ersten Handlungsschritt". Alles weitere (Schritte 2 bis 7) entwickelt sich dann hieraus - wie gelernt.

    Habe mein Thema aber noch nicht angemeldet - PIII-2 steht in Kürze erst noch an.

    Wie weit bist du denn inzwischen mit deinem Vorhaben?

    Ach so, zur Länge des Berichts: Wir haben die Vorgabe "10..20 Seiten für den Hauptteil" (Anhänge und Inhaltsverzeichnis nicht mitgezählt). Denke, das wird sich von BG zu BG nicht erheblich unterscheiden.

    Gruß
    Timo

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  • Hallo gladis,
    danke für den Hinweis.
    Neben der erwähnten Checkliste lohnt ein Blick in die P34. Da gibt es noch mehr Checklisten, aus denen obendrein noch das Bewertungsschema hervorgeht!

    Aber nur nicht verrückt machen lassen... Martin1, wenn dir der BG-Mann schon ein Thema vorgeschlagen hat, kann das schon mal nicht so verkehrt sein. Dazu kommt, dass die Prüfungsarbeit schon bestanden ist, wenn du mehr als 50 Punkte (Prozent) erreichst. Genauere "Noten" als "bestanden" oder "nicht bestanden" werden eh nicht ausgewiesen.
    Ich sehe das Thema daher ganz entspannt ;)

    Gruß
    Timo

  • Hallo freak,
    Ich stecke mittlerweile bei Seite 10 der Arbeit; bin aber jetzt schon mit dem Wirkungskontrolle durch; Ist leider nicht mehr. Mir fällt auch nichts mehr ein!!! :baby:
    Ich habe die Arbeit im Hinblick auf die zu erwartende Gesetzesänderung ausgelegt.
    Hier habe ich nur die Lärmbereiche behandelt, die über 85 dB liegen; wegen Verhinderung des Lärmminderungprogrammes der BG.
    Wie bist du denn rangegangen??? ?( ?(

  • Nun ja, rangegangen bin ich ja noch nicht wirklich.
    Habe nur einen externen Bericht vorliegen.

    Mit der "erwarteten" Gesetzesänderung, meinst du da die längst überfällige Umsetzung der EU-Vorgabe auch in Deutschland? (=von 85 dB(A) auf dann 80 runter)
    Was meinst du mit "Verhinderung" des Lärmminderungsprogrammes? Gerade wenn du über 85 dB Lärm hast, ist selbiges Programm m.E. obligatorisch. ?(

    Wenn du schon bei der Wirkungskontrolle bist - folgere ich richtig, dass du dann schon Lärmminderungsmaßnahmen ausgewählt und erfolgreich umgesetzt hast? Da kommen mir 10 Seiten etwas wenig vor, wenn ich so ehrlich sein darf...

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  • Zitat

    Original von Martin1
    Ich habe die Arbeit im Hinblick auf die zu erwartende Gesetzesänderung ausgelegt.
    Hier habe ich nur die Lärmbereiche behandelt, die über 85 dB liegen; wegen Verhinderung des Lärmminderungprogrammes der BG.

    Hallo Martin,

    Diese Äußerrung vermittelt den eindruck, du solltest nochmal genauer hingucken.
    Guck doch mal bei der BAUA.
    Wenn du Lärm suchst finden sich so beiträge wie:
    - Lärm messen, bewerten und mindern
    - Vorschriften für den Lärm am Arbeitsplatz und den Lärm von Maschinen
    - EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG - Umsetzung ins nationale Recht
    etc.

    Auf der Seite ds HVBG hast du ja sicher schon nachgelesen.
    Beid en ASA-Briefen gibt es auch einen zum Thema Lärm - http://www.bgmetallsued.de/praevention/asabriefe/index.php

    Das Eine oder Andere in Bezug zur eigenen betrieblichen Situation gebracht sollte doch etwas hergeben.
    Letztendlich nicht zu vergessen, auch was man als _nicht zutreffend_ ermittelt hat, wie z.B. Lärmarme Kreissägeblätter oder Druckluftdüsen, könnte man ja der Vollständigkeit halber erwähnen.
    ( denke ich als Altsifa) Dabei will ich es erst mal bewenden lassen.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo freak,

    Also: Ein Lärmminderungsprogramm ist dann aufzustellen, wenn der Beurteilungspegel die 90dB erreicht; §7 BGV B3. Diese Bereiche sind kennzeichnungspflichtig.
    Nach der Gesetzesänderung sind es dann 85 dB.
    Zur Zeit liegen wir bei uns rechnerisch gesehen bei 84,7 dB. (arbeitsplatzbezogen).
    Das wären nach dem neuen Gesetz als kennzeichnungspflichtige Bereiche.
    Um den Wert dauerhaft unter 85dB zu drücken müsste es schon ausreichen, die Lärmspitzen nach unten zu fahren;
    Berichtigt mich bitte, wenn ich etwas falsch sehe!!!!!! ?(

  • habt ihr denn ständig gleiche wiederkehrende Arbeiten?

    Bei uns war es besonders schwierig, die Tageslärmdosis zu ermitteln, wenn die Mitarbeiter, täglich, wöchentlich, monatlich an verschiedenenn Arbeitsplätzen tätig werden.

    Diesen Beitrag (Dialognummer : 4298 ) finde ich noch sehr informativ - er erklärt nochmal die Wahl von arbeitsplatz- bzw. personenbezogen.
    http://komnet.nrw.de/callcenter/prg…6%26;;%26ARB%26

    Gruß
    gladis:-)

  • Bei uns handelt es sich überwiegend um Verpackungstätigkeiten an Extruderanlagen oder Verpackungsmaschinen.
    DEr Rest sind Maschinenführer, die sowieso immer an dem seben Arbeitsplatz worken.
    Der Link ist übrigens super; :) Hast du noch irgendwelche Tipps und Tricks auf Lager? Ich wollte, ich wäre auch Vollzeit Sifa: Dann könnte ich mich voll auf diese Arbeit konzentrieren; =)

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  • ich wollt..
    ich wär ein Huhn..

    :48:

    Verpackung an Extruder klingt für mich nach lärmfreiem Paste abfüllen in Dosen.
    Verpackungsmaschinen - da denke ich an Umreifungsmaschinen oder
    Schüttgüter, die Lärm erzeugen beim umfüllen/ verpackt.
    Oder tausend andere Dinge.

    Würde wenig Sinn machen, jetzt weiter zu spekulieren.
    Letzendlich ergeben sich konkrete Beurteilungspunkte aus dem Lärmkataster.
    oder man beurteilt diesen neuen Aspekt "Die Richtlinie bringe noch eine weitere Neuerung..: "Der Arbeitgeber muss nun sicher stellen, dass der Grenzwert für die Lärmbelastung auch mit Gehörschutz nicht überschritten wird."

    Übrigens:
    "Nach der Gesetzesänderung sind es dann 85 dB." - Nach der Gesetzesänderung ist jetzt.
    "Am 15. Februar endet die Umsetzungsfrist für die neu gefasste EU-Lärm-Richtlinie. "
    http://www.hvbg.de/d/pages/presse…/grenzwert.html

    Soweit ich mich mit EG-Recht auskenne, gilt die RL, wenn bei Fristablauf keine Umsetzung erfolgte.

    Gruß
    gladis:-)

  • Hallo Gladis,

    ich kann dir nur zum Teil zustimmen.

    Die Richtlinie erlangte nur im Bereich der öffentlichen Verwaltung unmittelbare Wirkung.
    http://www.baua.de/de/Themen-von-….html__nnn=true

    EU Richtlinie müssen innerhalb der Frist in staatliches Recht überführt werden.
    In Deutschland soll dies in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung kurz: LärmVibrationsArbSchV umgesetzt werden.

    http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webcom/show_ar…0/_nr-40/i.html

    Der Bundesrat hat dieser Verordnung am 16.02.2007 zugestimmt.
    http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_833…File.pdf/751-06(B).pdf

    Die Veröffentlichung wird also demnächst folgen.
    Die neuen Auslösegrenzwerte sind dann in nationalen Vorschriften verankert (Lärm und Vibrationen!)

    Ich würde mich bei bisherigen Messungen und Gefährdungsbeurteilungen also immer auch auf die neuen Grenzwerte und Anforderungen beziehen.
    (oder soweit vorbereiten)

    Gruß
    Chris

  • Zitat

    [i]Der Bundesrat hat dieser Verordnung am 16.02.2007 zugestimmt.
    Gruß
    Chris

    ..ist auch vorbei sagt man ..: -)

    aber dennoch - nun für alle - "Nach der Gesetzesänderung ist jetzt"

    ich hatte beid er BAUA gesucht, aber dort ist es nioch nicht veröffentlicht..
    Bundesrat.de..da muß man auch erst mal drauf kommen *lach*

    Danke Chris :)

  • Hallo Gladis,

    Ich habe letzte Woche mit einem vom messtechn. Dienst gesprochen; der sagte, dass noch alles beim alten ist ?(
    Du als Vollzeit Sifa hast doch bestimmt öffter mal mit dem Thema Lärm zu tun!
    Im Rahmen meiner Arbeit bin ich auf der Suche nach dem Stand der Lärmminderungstechnik (im Rahmen des Lärmminderungprogrammes).
    Insbesondere würde mich das Thema Muser, Mühlen, Vorbrecher interessieren.
    Ich kann da aber nix finden, was Aussage über den Stand der Technik macht X(
    Kannst du mir da vielleicht helfen??????

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  • Hallo Martin,
    ich bin augenblicklich in der gleichen Situation wie du. Wollte nur sagen, dass die Bewertung der Arbeit bezüglich des Themas geschieht. Lärm kann ein großes und umfassendes Thema sein! Was sind die Ziele, Lösungswege bezüglich den Handlungsschritten. Ich würde es ggfs eingrenzen.

  • heißt für mich
    Bau und Ausrüstung nach DIN, GOST, EN, TÜV-geprüft, Altanlagen nach Bau und Ausrüstungsbestimmungen in UVV.

    Für Mühlen gibt es sicher Normen, vielleicht mit eigenen Lärmwerten - denn lärmfrei kann man gerade mal im Haushaltsmaßstab mahlen.

    Vielleicht mal in dieser Richtung recherchieren!?

    Gruß
    gladis:-)