betriebsanweisungen

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  • Hallo,

    ich habe gerade eine Betriebsanweisung von einem anderen Unternehmen für das wir Arbeiten erhalten. Ist diese BA für uns als Subunternehmer auch gültig? Ich denke mal das diese BA erst einmal von unserem UN und SiFa freigegeben werden muß, oder?

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  • Ich denke mal das diese BA erst einmal von unserem UN und SiFa freigegeben werden muß, oder?

    Der Vorgesetzte des Arbeitnehmers vor Ort muss sie für den Sub als gültig erklären. Wie er das macht ist seine Sache. Die SiFa kann beratend hinzugezogen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich und gibt in der Regel auch keine Dokumente frei.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Tom,

    vielleicht gibt auch Euer Vertrag mit dem anderen Unternehmen darüber Auskunft. Viele Unternehmen, die ein AM-System betreiben schreiben etwas darüber in ihren NU-Verträgen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.