Hi Zusammen,
Wer erstattet die Unfallanzeige, wenn ein Leiharbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleidet ???
Die Berufsgenossenschaften haben sich jetzt auf folgendes geeinigt: Das Verleihunternehmen erstattet der Verwaltungs-BG eine Unfallanzeige.
Doch auch das Entleihunternehmen muss eine Unfallanzeige erstatten.
Diese soll jedoch nicht an die Verwaltungs-BG, sondern an die Stamm-BG des Entleihunternehmens adressiert werden. Die Mitgliedsbetriebe richten ihre Unfallanzeige für Leiharbeitnehmer also an Ihre zuständige BG.
Hier ist im Vordruck der Unfallanzeige der Status " Leiharbeitnehmer " anzukreuzen.
Gruß Matthias