Zwischenlagerung restentleerter Gefahrstoff - Kanister, Inhalt sehr giftig

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,
    wir sollen 10 Paletten mit je 8 restentleerten Gefahrstoffkanister (Volumen 30 Liter), mit sehr giftigen Anhaftungen von ca20ml pro Kanister, zwischenlagern. Leider ist die TRGS 510 diesbezüglich nicht sehr ergiebig. Hier geleten besondere Vorschriften erst ab der Lagerung von mehr als 50kg.
    Oder habe ich etwas übersehen? Es würde schon etwas ausmachen, ob ich die dicht verschlossenen, auf Paletten gestretchten Kanister so in der Halle stapeln darf oder ob ich hier einen speziellen Raum vorsehen muss.

    Danke für die Hilfe!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • Hallo Frank,

    Mal abgesehen von der rechtlichen Frage hinsichtlich der TRGS:
    Wichtig wäre an der Stelle, zunächst auch einmal zu wissen, welche sonstigen Egienschaften Deine Anhaftungen haben.
    Physikalisch: Siedepunkt, Dampfdruck (sprich dünstet das Zeug nennenswert aus?)
    Chemisch / Physiologisch: Welcher Aufnahmeweg ist den expositionsrelevant? wie hoch sind gefahrbringende Expositionsdosen (AGW? Akzeptanz- / Toleranzkonzentrationen)

    Dann noch die Frage: Was passiert sonst so in der Halle? (Staplerverkehr? Welche Beschäftigten? Was für Tätigkeiten? Andere Gefahrstoffe?)

    Zusammegefasst: wie hoch ist das Expositionsrisiko der Beschäftigten im betroffenenen Arbeitsbereich im Normalfall (Behälter dicht geschlossen) und im Störungsfall (Deckel nicht richtig zu, Behälter beschädigt)?
    Dass unabhängig davon, eine Auffangwanne unter der Palette eine gute Idee ist, halte ich jetzt einmal für selbstverständlich... oder?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin,

    wie ist die Zwischenlagerung zu verstehen?
    Handelt es sich um eine Zwischenlagerung in einem "echten Zwischenlager" oder um die "Bereitstellung zur Abholung / Entsorgung"?
    Siehe dazu:
    http://www.beck-shop.de/fachbuch/lesep…Excerpt_003.pdf

    Handelt es sich um eine Lagerung sind die Anforderungen lt. SDB Abschnitt 7 zu erfüllen. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um ein volles, Anbruch- oder Leergebinde handelt.
    Basierend auf der Lagerklasse ergeben sich auch Zusammenlagerungsverbote u.a. Anforderungen wie z.B. die Lagerung unter Verschluss.

    Die Bereitstellung zur Entsorgung erfolgt bei mir, in Absprache mit dem Entsorger, für kleine Gebinde (z.B. Spraydosen) im Gefahrstofflager, für große Gebinde werden Sammelbehälter gestellt.

    Gruß Daniel

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic

    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Wirf mal einen Blick in die Gefahrstoffverordnung, dort ist zu lesen
    "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Stoffe und Gemische, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, ...eingestuft sind, unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Tätigkeiten mit diesen Stoffen und Gemischen dürfen nur von fachkundigen oder besonders unterwiesenen Personen ausgeführt werden."
    In der TRGS 510 findest Du das im Kapitel 4.2 auch noch einmal.
    Jetzt also die entscheidende Frage, kommen in die Halle nur fachkundige und zuverlässige, sowie entsprechend unterwiesene Personen oder kann da jeder rein?
    Ich wage jetzt einfach mal die Behauptung, jeder Betriebszugehörige kommt problemlos in die Halle und somit wäre die Lagerung unzulässig.
    Wo werden denn die vollen Kanister gelagert?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wirf mal einen Blick in die Gefahrstoffverordnung, dort ist zu lesen
    "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Stoffe und Gemische, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, ...eingestuft sind, unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Tätigkeiten mit diesen Stoffen und Gemischen dürfen nur von fachkundigen oder besonders unterwiesenen Personen ausgeführt werden."
    In der TRGS 510 findest Du das im Kapitel 4.2 auch noch einmal.
    Jetzt also die entscheidende Frage, kommen in die Halle nur fachkundige und zuverlässige, sowie entsprechend unterwiesene Personen oder kann da jeder rein?
    Ich wage jetzt einfach mal die Behauptung, jeder Betriebszugehörige kommt problemlos in die Halle und somit wäre die Lagerung unzulässig.
    Wo werden denn die vollen Kanister gelagert?

    Erstmal vielen Dank an euch alle.... mittlerweile ist den Verantwortlichen auch aufgegangen, daß die Zwischenlagerung nicht so einfach ist und der Aufwand zu gross wird hier ein abschließbares Lager zu schaffen. Jetzt wird nach anderen Lösungen gesucht.

    Die vollen Kanister werden nur max 24h in einem abschliessbaren gefahrstoff F90-Container zwischengelagert bevor der Inhalt in den Lagertank gepumpt wird.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • Die vollen Kanister werden nur max 24h in einem abschliessbaren gefahrstoff F90-Container zwischengelagert bevor der Inhalt in den Lagertank gepumpt wird.

    Warum lässt man dann die leeren Kanister nicht im Container?
    Werden die leeren Kanister als kontaminiert entsorgt oder zuvor gereinigt? Oder werden sie im Tauschsystem gegen volle getauscht?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • wir sollen 10 Paletten mit je 8 restentleerten Gefahrstoffkanister (Volumen 30 Liter), mit sehr giftigen Anhaftungen von ca20ml pro Kanister, zwischenlagern.

    Hallo Axel
    der Container ist nur für 4 IBC bzw für die gefüllten Paletten mit Kanistern vorgesehen. Die sind nicht gereinigt und sollten vom Hersteller zur Entsorgung/Recycling zurückgenommen werden. Alles im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

    Aber ich hoffe das hat sich jetzt erledigt.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)