Demente Frau stürzt aus Fenster – Schadensersatz

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  • Hallo,

    siehe hier:

    http://www.bild.de/bildlive/2017/12-sturz-51351858.bild.html

    Bedenklich...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Wird interessant wie dann die Abwägung zwischen Freiheitsberaubung und Aufsichtspflicht erfolgt.

    Komisch ist die Erwähnung des versperren der Tür mit einem Bett. Kuriose Handhabung^^

    Grüße
    Sven

    Einmal editiert, zuletzt von Sven_ (20. April 2017 um 15:28)

  • Was willst Du machen, wenn Du auf einen Patienten mit Weglauftendenz nicht vorbereitet bist? Die Tür vernageln? Eine Mauer hochziehen? Ein Schloß einbauen? Je nachdem wie (un)vorbereitet Dich eine solche Aufnahme trifft, müssen dann auch mal unkonventionelle Methoden her.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Zusammen,

    Das Recht auf Freiheit ist in Artikel 2 unseres Grundgesetzes verankert und gilt nicht nur für gesunde, sondern auch für kranke Menschen. Lediglich bei schwerwiegenden Gründen kann die Freiheit eines Menschen eingeschränkt werden. Andernfalls macht sich derjenige, der die Freiheit eines Menschen einschränkt, strafbar. Wenn ein Mensch von sich aus der freiheitsentziehenden Maßnahme zustimmt, ist dies jedoch nicht strafbar. Eine andere Ausnahme ist, wenn das Gesetz eine freiheitsentziehende Maßnahme unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch bei Selbst- oder Fremdgefährdung sind Freiheitsentziehende Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

    weitere Infos unter: http://www.betanet.de/betanet/sozial…nahmen-687.html

    Grüße Nikkik