Absturz beim Laden

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  • Moin zusammen.

    Ich bräuchte mal eure Meinung/einen Ansatz/Lösung.

    Ich hab gestern eine Begehung gemacht. Ein Hersteller von langen Holzwänden. Diese werden zum Transport gem. Packplan mittels Hallenkran durch zwei Mann auf einen Träger (auf den Boden abgelassen) gepackt.

    Hierzu holen sich die zwei per Kran die Teile (so lang wie der Auflieger) vom Bereitstellungsplatz und heben sie bodenhoch an. Dann klettert einer auf die schon gepackten Teile und der untere hebt mittels Fernsteuerung das Teil auf die Höhe zum beladen. Auf der obersten Lage werden die Teile aufgesetzt, und abgelegt und gem. Packplan verspannt.
    Mir geht es um den der dort oben rumklettert. Rein formell sehe ich dort eine Absturzkante. (Bei ca. 3,80 höchste Packhöhe). Er hat keine PSA gegen Absturz an; wäre sehr hinderlich. Ich hab auch keine Möglichkeit den irgendwo anzuschlagen. Ich kann auch kein Gerüst drumrum bauen; das wird von den langen Teilen sofort abgeräumt.

    Die Beschäftigten sind alles Zimmerleute, also im Umgang mit Höhen und Absturzkanten sehr sicher. Die Ladeebene ist sehr flach...
    Siehe Bild...

    Was könnte man da machen? Seht ihr das kritisch?


    Laden.jpg

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Arbeitsbühne an der hinteren Längsseite, Laufbreite min 0,60 cm mit Geländer zur Palette hin kein Geländer.
    An den Stirnflächen der Bühne jeweils eine Treppe.
    Je nach Beladungszustand wird die Palette immer weiter abgesenkt, bis den Boden erreicht, wenn die max. Beladungshöhe erreicht ist.
    (Prinzip Scherenhubwagen, nur in Groß)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Was könnte man da machen? Seht ihr das kritisch?

    Die ASR 2.1 definiert eine Absturzgefährdung ab einer Höhe von 1,0m. Auf den ersten Blick stellt sich mir bspw. auch die Frage, wie stabil die Ladung ist, wenn der MA darauf steht/läuft. M.E. besteht definitiv Handlungsbedarf. Die von A_B geschilderte Lösung ist auf jeden Fall eine mögliche.

  • Zwischenbericht:
    Hab grade mit der BG telefoniert.
    Er kennt den Sachverhalt, kann aber auch nichts dazu sagen. Er hat keine Idee; betreut auch ganz viele aus der Branche. Die machen es alle so.
    Tja... wo soll das hinführen.

    Ich hab vielleicht nen Ansatz. Ein L-Förmiges höhenverstellbares Gerüst auf Rollen mit Treppe an der Längsseite, was seitlich gelagert wird und wenn dann die Ladung wächst das Gerüst herangeschoben wird und mitwächst... Mal schauen.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Moin Mike
    Der Ansatz mit dem L-Gerüst ist super. Ich meine, dass ein Unternehmen einen Präventionspreis mit einer ähnlichen Konstruktion gewonnen hat - dabei ging es um Container Verladung. Das mobile Gerüst war ausreichend hoch und die Mitarbeiter konnten sich an einem Höhensicherungsgerät sichern. Leider kann ich den Artikel nicht finden.

    Ich habe noch eine andere Idee - diese muss vermutlich aber auch mit der BG abgesprochen werden. Parallel zu dem Kranausleger kann eine Seilsicherungsanlage gespannt werden. Auf dieser wird dann das Höhensicherungsgerät angeschlagen. Durch die Möglichkeit den Kran zu verfahren und das HSG an der Seilanlage zu verschieben kann an jeder beliebigen Position in der Halle gesichert gearbeitet werden. Mit der BG muss abgesprochen welche Verfahrachsen gesperrt sein müssen, wenn sich ein Mitarbeiter an dem Kranausleger sichert.

    Grüße,
    Holger

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