Verarbeitung von Biociden, Fungiziden usw.. Lieferung nach Rumänien

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  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur Verarbeitung von Biociden, Fungiziden usw. bzw. die Lieferung von konservierungsmittelhaltigen Produkten nach Rumänien.

    Unsere rumänische Tochterfirma hatte Besuch von der Umwelt/Arbeitsschutzbehörde. Es gibt wohl ein neues Gesetz in Rumänien, nach dem man alle Rezepturen, die Biozide, Fungizide usw. enthalten dort melden muss.
    Unsere wässrigen Lacke enthalten nun geringe (deutlich unter 0,01%) Mengen an CIT/MIT (Standard Konservierer) bzw. BIT/MIT (etwas harmlosere Variante von CIT/MIT).

    Jetzt behaubtet die Behörde, wir dürften solche Produkte nur mit staatlicher Genehmigung verkaufen, das wäre schon ein altes EU-Gesetz. Wir müssten auch in Deutschland eine Genehmigung besitzen Konservierungsmittel in unseren Produkten zu verwenden.
    Das würde sich aus REACH ergeben.

    Das wäre mir jetzt neu. Hat da jemand Erfahrung?
    Bezüglich der Genehmigungspflicht in Deutschland.

    Ich weiss dass CIT/MIT in einigen Gegenständen/Produkten immer mehr beschränkt wird und durch BIT/MIT oder nur BIT ersetzt wird.
    Aber eine Genehmigung, um überhaubt z.B. Acticide-Konservierer einsetzen zu dürfen, das ist mir neu.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

    Einmal editiert, zuletzt von ADR-User (9. März 2017 um 10:51)

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  • Hätte jetzt aus dem Bauch auch Biozidverordnung genannt zusätzlich wäre noch die REACH Registrierung der Inhaltsstoffe relevant, was dort als indizierte Verwendung genannt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antworten, die haben mir geholfen.

    Hier noch die Antwort eines Biozid-Herstellers:

    Alle Biozidprodukte, die in Rumänien in den Verkehr gebracht werden, müssen zunächst bei der zuständigen rumänischen Behörde registriert worden sein.

    Seit dem 1. September 2015 dürfen in der EU nur noch Biozidprodukte in den Verkehr gebracht werden, deren Wirkstoffe aus einer in der "List of Active Substances and Suppliers",
    kurz Artikel 95 Liste, aufgeführten Quelle stammen.
    Es könnte nun beispielsweise sein, dass die rumänische Behörde von Ihrer Tochterfirma eine Bestätigung für Biozidprodukte verlangt, die aussagt, dass Sie von einer auf der Artikel 95 Liste
    stehenden Quelle Ihre Biozide zukaufen.


    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • ...............
    Es könnte nun beispielsweise sein, dass die rumänische Behörde von Ihrer Tochterfirma eine Bestätigung für Biozidprodukte verlangt, die aussagt, dass Sie von einer auf der Artikel 95 Liste
    stehenden Quelle Ihre Biozide zukaufen.

    Könnt ihr das bestätigen?

    Aktuelle Artikel 95 Liste: https://www.echa.europa.eu/documents/1016…70-0c04b271ffc1

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Awen,

    daran arbeite ich gerade noch, der Anbieter, der un sdie Infos gegeben hat, kann das auf jeden Fall bestätigen, er hat seine Biozide auch alle in Rumänien angemeldet. |?

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!