Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Verarbeitung von Biociden, Fungiziden usw. bzw. die Lieferung von konservierungsmittelhaltigen Produkten nach Rumänien.
Unsere rumänische Tochterfirma hatte Besuch von der Umwelt/Arbeitsschutzbehörde. Es gibt wohl ein neues Gesetz in Rumänien, nach dem man alle Rezepturen, die Biozide, Fungizide usw. enthalten dort melden muss.
Unsere wässrigen Lacke enthalten nun geringe (deutlich unter 0,01%) Mengen an CIT/MIT (Standard Konservierer) bzw. BIT/MIT (etwas harmlosere Variante von CIT/MIT).
Jetzt behaubtet die Behörde, wir dürften solche Produkte nur mit staatlicher Genehmigung verkaufen, das wäre schon ein altes EU-Gesetz. Wir müssten auch in Deutschland eine Genehmigung besitzen Konservierungsmittel in unseren Produkten zu verwenden.
Das würde sich aus REACH ergeben.
Das wäre mir jetzt neu. Hat da jemand Erfahrung?
Bezüglich der Genehmigungspflicht in Deutschland.
Ich weiss dass CIT/MIT in einigen Gegenständen/Produkten immer mehr beschränkt wird und durch BIT/MIT oder nur BIT ersetzt wird.
Aber eine Genehmigung, um überhaubt z.B. Acticide-Konservierer einsetzen zu dürfen, das ist mir neu.
Gruß
Ralf