Zugang Flachdach - Leitersicherung

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  • Moin,

    bei unseren Gebäuden haben wir unzählige, die über ein Flachdach verfügen, das von unseren Beschäftigten und Fremfirmen begangen werden muss. Teilweise nur Sichtkontrollen, Reinigung der Dacheinläufe bis hin zur Wartung von Fotovoltaikanlagen. Mittlerweile hat unser Gebäudemanagement auch erkannt, dass ich nicht nur lästig bin, sondern, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz doch irgendwo seine Berechtigung hat. Aktuell möchte man den Aufstieg auf die Flachdächer sicherer machen und verhindern, dass die Kollegen mit der Anlegeleiter seitlich wegrutschen oder nach hinten umkippen. So weit, so gut. Es soll aber keine an der Attika befestigte Konstruktion sein, sondern eine mobile Vorrrichtung, um jeden Eingriff in die Gebäudesubstanz zu vermeiden.

    Ein Kollege hat sogar schon etwas entdeckt, was ihm sehr sympathisch erscheint (sh. Bild).Leiterhalterung.jpg

    Das sieht mir etwas nach einem Eigenbau aus. Ich habe mich jetzt auf die Suche gemacht und bin auf einige Systeme gestoßen, z.B. hier. Alles zur Festmontage, zu der ich sowieso tendieren würde, da ich in ein fest mit dem Gebäude verbundenes System mehr vertrauen hätte, als in eine Vorrichtung, die lediglich an der Attika eingehängt wird, zumal ich von unten nicht sehe, ob der Vornutzer das Ding irgendwie verschoben oder verkantet hat.

    Kennt jemand von Euch noch andere Systeme / Hersteller? Vielleicht kennt ja auch jemand eine ausreichend sichere Lösung, bei der es keinen Eingriff in die Gebäudesubstanz gibt.

    Besten Dank im voraus

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Frank,

    etwas festes ist (in meinen Augen) immer besser und "vertrauenswürdiger".

    Da wir jetzt aber euere Gegebenheiten nicht kennen: Vielleicht gibt es ein System mit einer Klemmung am Mauerwerk? Vielleicht gibt es ja schon Befestigungspunkte (Sekuranten) die man mit einbeziehen könnte? Vielleicht kann es (bei schönen 90° Winkeln des Mauerwerkes) auch eine gut passende Einhängung sein?

    Meist wird das dann individuell angepasst und der Dachdecker deines Vertrauens kann vor Ort nach einem Ortstermin helfen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Siggi,

    das fängt bei Flachdachgaragen ohne Attika an, geht über eingeschossige Kindergärten bis hin zum Theater und einer Multifunktionshalle (beide weit über 5m Höhe, wo sowieso nicht mobil angeleitert wird). Das mit dem Einhängesystem ist ja genau das, was ich suche. Sei es jetzt, dass es ein Klemmsystem ist oder durch Formschluss die Stabilität gegeben wird. Ich bin halt bislang nicht fündig geworden in den Tiefen der digitalen Welt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (28. Februar 2017 um 11:58)

  • Moin @Andrasta,

    sicherlich die sicherste Variante, aber auch die kostenintensivste Möglichkeit. Bei Dächern, die teilweise nur einmal im Jahr begangen werden (Garagen) ist das mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Es sind knapp 100 Gebäude in den verschiedensten Ausprägungen. Das könnte ein teurer Spaß werden. Solche systemtreppen setzt man ja vordergründig für die Entfluchtung ein. Hier geht es um den Zugang von jeweils einem Beschäftigten von uns, maximal zwei, aber das ist schon die absolute Ausnahme.

    Fremdfirmen haben dann schon mal Hubarbeitsbühnen oder ähnliches.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Also Guudsje,

    ...trotz allem gilt auch im Arbeitsschutz natürlich auch der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.

    Bei Garagendächern, die nur einmal im Jahr begangen werden, würde ich beispielsweise keinen Gedanken an fest installierte Aufstiegshilfen verwenden.

    Bei größeren Höhen gibt's nicht nur Leitern, sondern auch andere Arten von Aufstiegen. Dies geht von Einholmleitern bis zu versenkbaren Zweiholmleitern...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Vielen Dank für die Antworten bis dahin. Es gilt natürlich immer pro Gebäude aufgrund von der Häufigkeit der Begehungen und den baulichen Gegebenheiten abzuwägen. Aber wenn die Führungskraft jetzt schon den Schutz seiner Mitarbeiter für sich entdeckt, habe ich auch kein Problem damit, wenn bei einem eingeschossigen Kindergarten eine entsprechende Sicherung verbaut oder auch mobil zum Einklemmen eingesetzt wird.

    Es gibt ja auch die Systeme, die man an der Leiter befestigt und in Dachrinnen einhängt. Auch so etwas kann zum Einsatz kommen, wenn der Beschäftigte nur eine Sichtkontrolle der Dachrinne machen soll.

    Gruß Frank

    Edit: Habe gerade etwas gefunden, was ich mir näher anschauen werde. Klick

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Solche systemtreppen setzt man ja vordergründig für die Entfluchtung ein.

    ja, das stimmt, aber auch für Dachbegehungen von zum Beispiel Hochregallager.

    Aber so wäre das natürlich über das Ziel hinausgeschossen. Deine gefunde Lösung sieht aber prima aus. Nur bei dem Bild wo es in die Regenrinne eingehängt ist, da hätte ich bedenken. Diese sind in der Regel nicht so stabil.

  • Moin,

    zur Info: Die TRBS 2121-2 sagt zu der Nutzung von Anlegeleitern:

    Zitat von TRBS 2121-2


    4.2.2 Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden
    Die Benutzung einer Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen, an denen nur selten Arbeiten ausgeführt werden müssen, ist bis zu einem zu überwindenden Höhenunterschied von 5 m zulässig. Wird die Leiter als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen.

    Jetzt stellt sich die Frage: Was ist selten, und was ist sehr selten? In der DGUV-I 208-016 bin ich nicht fündig geworden und auch die DGUV-I 201-054 hat mich nicht weiter gebracht. Wenn ein Beschäftigter einmal im jahr eine begehung des Daches macht, wäre das für mich im Privatleben sehr selten. Schaue ich mir jetzt die Hinweise der Fachgruppe D-A-CH-S zur Mindestausstattung von Dachflächen gegen Absturzgefahr für Nutzungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an, werden dort die Nutzungskategorien wie folgt eingeteilt:

    > 5 Jahre = sehr gering
    2-5 Jahre = gering
    < 2 Jahre = mittel
    mehrmals jährlich = hoch

    Ich werde vorschlagen, dass wir uns an diese Einstufung halten und mobiles Anleitern bei uns bei 5m Höhenunterschied aufhört. Übrigens kann ich das Dokument der Fachgruppe D-A-CH-S jedem nur ans Herz legen, der eine Argumentationshilfe sucht, wenn es um Absturzsicherungen geht, insbesondere wenn es darum geht, dass kollektive Schutzeinrichtungen viel tzu reuer sind, und die Leute gefälligst PSAgA tragen sollen, die genau so gut und viel viel viel billiger.

    Das Dokument findet Ihr hier, die weitergehende Vollversion mit mehr Informationen hier.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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