Strahlenschutz (Prüfdokumentation nach StrlSchV)

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  • Schönen guten Tach, liebe Brüder und Schwestern,

    mein erster Post in diesem Forum... Schönes Gefühl.
    Ich wollte mal eine Frage in die Runde werfen und fragen, ob sich hier unter den Teilnehmern ein erfahrener Strahlenschützer befindet?

    Ich habe hier in meinem Betrieb eine kleine Hausaufgabe in Sachen Strahlenschutz:
    Eine technische Strahlenschutz-Einrichtung ist über 30 Jahre alt und es gibt dazu leider keine Dokumentation mehr.
    Wir müssten wissen, nach welchen Regeln die Einrichtung geprüft werden muss und wie die Dokumentation dazu aussehen sollte.

    Danke schon mal im Voraus!

    Sven :rock2:

    Wir haben keine Zeit, den Zaun zu reparieren. Wir müssen die Hühner einfangen! :rock2:

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  • liebe Brüder und Schwestern,

    Sind wir jetzt hier in der Kirche / im Kloster oder wie muss ich die Anrede verstehen?
    Vielleicht beziehst Du Dich ja auch auf Dein Profilbild und titulierst uns hier schön versteckt als Affen?

    Eine technische Strahlenschutz-Einrichtung ist über 30 Jahre alt und es gibt dazu leider keine Dokumentation mehr.

    Mit den Angaben können wir natürlich sehr viel anfangen. Das kann ja vom Bleiklötzchen bis zur Großanlage so ziemlich alles sein. Allerdings befürchte ich, wenn es keine Dokumentation mehr zu der Einrichtung gibt hat sie vielleicht noch einen Wert fürs Museum oder den Schrottplatz, wobei man bei letzterem ja auch bestimmte Dinge beachten muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    ein paar mehr Informationen wären gut...welcher Art von Strahlenschutzeinrichtung, wofür, Art des Strahlers, Strahlenschutzverordung, RöV oder oder?

    Wenn mehr info, helfe ich gern....

    Gruß

  • Hallo Asifakra,
    dein erstes Posting - und schon in der Anrede das Fettnäpfchen erwischt - kann man dran arbeiten.
    Wie eigentlich von anderen schon gesagt, fehlen wesentliche Informationen zu deiner ...einrichtung.
    Mit der Info, dass ich im Strahlenschutz nicht unerfahren bin, ist dir auch nicht weiter geholfen.
    Denn auch da gibt ein Reihe von Sachgebieten, in denen allen ich nicht zu Hause bin.

    Wenn du weißt, wie dein "Teil" bezeichnet wird, kannst du nach deiner eigenen Ermittlung von Prüfpflichten diese mal verifizieren.

    Ansonsten ein netter Gag - ist ja morgen schon Karneval - eine Frage ins Forum zu werfen und die Antworten abzuwarten.
    mfg

    Uwe

  • Moin,

    was mir oben humorvoll in den Mund gelegt wird, entspricht überhaupt meiner Absicht. Kein Stress.
    Abgesehen davon bin ich professioneller Fettnäpfchen-Treter! ;)
    Mein Profilbild deshalb, weil ich mich in meinem Laden hier selbst öfter mal als Sicherheits-Affen ansehe (langes Thema).
    Eigentlich ist es eine gif-Datei, die ziemlich cool ist (siehe Anlage). Aber egal, ich schweife ab.
    Zum Thema:

    Wir führen hier mit schwachradioaktiven Jod-Nukliden Markierungsarbeiten durch,
    um Produkte für die Medizindiagnostik herzustellen.
    Diese Box (mit Blei-dotierten Kunststoffwänden) ist mit Manipulatoren ausgestattet und uns fehlen die genauen gesetzlichen Anforderunge, um herauszufinden, ob die in die Jahre gekommene Box noch den aktuellen Vorgaben genügt).
    Die StrlSchV gibt da nicht besonders viel her.

    Deswegen meine Frage:
    Kann mir jemand sagen, wie das Prüfverfahren aussieht und besonders welche gesetzlichen Regelungen oder Normen hierzu herangezogen werden sollten?

    Danke schon einmal im Voraus!

    Sven

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