Grenzwerte Emissionen in Tiefgaragen

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  • Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einem Emissionsgrenzwert in Tiefgaragen.
    Google hat mir nicht ganz weitergeholfen. Ich glaube alles was ich gefunden habe ist veraltet oder nur auf Dieselemissionen bezogen.
    Ich habe die TRGS - 554 gefunden aber dort keine Grenzwerte - es sei denn ich habe es überlesen.

    Weiß jemand eine Informationsquelle oder die aktuellen Grenzwerte?

    Danke

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  • Hi aba2304,

    Grenzwerte findest du in der Muster-Garagenverordnung, § 15. Kann in den einzelnen Landesverordnungen in anderen § genannt sein, in HH ist es § 17.

    Muster-Garagenverordnung

    Grüße
    awen


    PS in Bayern ist es § 14

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Für geschlossene Mittel- und Großgaragen in Bayern finden sich Werte für CO in der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung.
    § 14 (3) und (4) GaStellV.

    Übrigens: Im Anhang 4 der TRGS 554 steht im Punkt 5 "Abstellbereiche" im Absatz 3:
    "Eine Gefährdung von Personen ist nicht anzunehmen, wenn Fahrzeuge unmittelbar nach dem Starten ausfahren und sich im Abstellbereich keine weiteren Personen aufhalten. Nach der Ausfahrt muss der Abstellbereich ausreichend gelüftet werden können. Auf eine ausreichende Nachlaufzeit raumlufttechnischer Anlagen ist zu achten."

  • Vielleicht bringt Dich ja der Artikel ein wenig weiter.
    Die TRGS 554 kann man als veraltet ansehen. Deren Ausfertigungsdatum ist der 2.7.2009, seitdem hat sich in der Abgasbehandlungstechnik und den damit verbundenen Grenzwerten für die Fahrzeuge einiges getan.
    Für Dieselmotoremissionen (DME) gab es einen TRK von 0,1 mg/m³. Diesen Wert kann man als Orientierungswert immer noch verwenden, allerdings ist man über das Minimierungsgebot ja gefordert möglichst in Richtung Umgebungsexposition zu kommen. Für Kohlenmonoxid, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid gibt es AGW. Allerdings werden Garagen oft nicht als Arbeitsbereiche gesehen und verwendet, so dass man diese AGW teilweise auch überschreiten darf. Bei Kohlenmonoxid wird 100 ppm als Grenze oft in den entsprechenden Garagenverordnungen vorgesehen, 250 ppm ist da dann auch oft die Alarmschwelle zur Räumung. Insgesamt scheint es wenig greifbare Daten zu geben. Ich wollte neulich eine DME Messung in unserer Entsorgungshalle von der BG haben, aber diese hat mit allen möglichen, für mich fadenscheinigen, Argumenten abgelehnt. Unsere vorhandene Stickoxid Überwachung war ihr nicht genug, sie hat noch CO Überwachung gefordert, obwohl in die Halle nur Lkw fahren mit Rußpartikelfilter, mindestens Euro 4 und somit katalytischer Abgasnachbehandlung. Als dann noch die Forderung nach einer Sauerstoffüberwachung kam, war für mich das Ende der Diskussion erreicht. Bei einer technischen Lüftung mit 5fachem Luftwechsel wurde doch glatt behauptet, das der Sauerstoffgehalt durch einfahrende Lkw auf kritische Werte absinken kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.