Moin,
ich sitze gerade an der Gefährdungsbeurteilung für unsere Elektrofahrräder und Elektroroller, die wir uns zulegen wollen. So weit bis jetzt alles gut, aber an einem Punkt hänge ich. In der Bedienungsanleitung des Herstellers, den wir im Auge haben, steht bei den Sicherheitshinweisen, dass die Akkus nur mit den originalen Ladegräten des Herstellers verwendet werden dürfen, Akku vor Hitze, Feuer, Wasser etc. schützen, nicht in der Nähe von heißen oder brennbaren Objekten betreiben oder lagern. Ansonsten besteht Explosionsgefahr. Meine Frage ist eigentlich reiner Formalismus (aber das habe ich ja in der Ausbildung zur Genüge gelernt)
Wo ordne ich diese Explosionsgefahr ein?
- Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre
- Thermische Explosionen (druchgehende Reaktionen)
- Physikalische Explosionen
Evtl. treffen ja auch mehrere Bereiche zu?
Ich stehe gerade auf dem Schlauch und bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß Frank