Hallo zusammen,
eine Frage an die Fachleute unter euch.
Für die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind folgende Inhalte erwähnt:
- Wahrnehmung der Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach § 3 der
Baustellenverordnung in der Ausführungsphase des Bauvorhabens
-Erstellung einer Baustellenordnung
-Erstellung und Übermittlung einer Vorankündigung an die zuständige Behörde
-Kontrolle von Zeugnissen, Nachweisen, Genehmigungen, Zulassungen etc.
-Kontrolle der Einhaltung von Montage- bzw. Abbruchanweisungen
-Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der am Bau beteiligten Unternehmen
-Koordinierung der Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
-Teilnahme an Baubesprechungen
Ist das in dieser Form ausreichend oder fehlt was, es geht um den Bau einer großen Halle.
Ich bedanke mich vorab schon mal für euer Wissen und eure Empfehlungen.
MFG: OSH