Sicherheitsdatenblätter

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  • Hallo @sicher.arbeiten, sehr schön, dass Du Dich bereits nach so kurzer Zeit Deines Beitritts zum Forum so intensiv einbringst! :thumbup: Ich möchte Dich als "Neuling" darauf hinweisen, dass das von den meisten Mitgliedern verwendete "Du" die übliche Anredeform ist (siehe Boardregeln --> 18. Ansprache). Nur damit nicht bei Dir der falsche Eindruck entsteht, man würde hier nicht respektvoll miteinander umgehen.


    Welche GHS Symbole haben sie ausgetauscht, wenn Ihnen kein aktuelles SDB vorlag?

    Es waren (und sind es bestimmt auch weiterhin) Tools im Umlauf, die einem ein "Übersetzen" von den alten Gefahrstoffsymbolen in die GHS-Symbole ermöglichen, ebenso wie die Umänderung Von R- und S-Sätzen auf H- und P-Sätze. Ein Beispiel für so ein Tool ist der GHS-Konverter aus dem Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien (GisChem) von BG RCI und BGHM link.
    Kleiner Hinweis aus eigener Erfahrung mit solchen Tools: hat man so ein Tool verwendet, sollte man nach Erhalt eines SDB mit der GHS-Nomenklatur die H- und P-Sätze abgleichen. Habe mehrfach erlebt, dass die durch Erstellung mit so einem Konverter-Tool resultierenden H- und P-Sätze nicht komplett identisch mit denen aus einem "neuen" SDB waren. In einem Einzelfall stimmten auch die GHS-Symbole nicht völlig überein.


    Mein derzeitiger Wunsch ist, den Besteller, also den Bedarfsträger in die Pflicht zu nehmen. Wenn dieser ein Produkt bestellt, dann ist er verpflichtet das neue Datenblatt abzufordern und uns Arbeitsschützern zu übermitteln. Wir schauen dann ob es das aktuelle ist und ergänzen ggf. das Verzeichnis.

    Das ist ein super Ansatz! Bei meinem letzten Arbeitgeber war so ein ähnliches Vorgehen als Standardprozedere vorgegeben: Jeder Mitarbeiter, der Chemikalien/Gefahrstoffe/Biostoffe bestellen wollte, hatte sich vor der Bestellung unter Vorlage des aktuellen SDB an einen sog. "Aufgabenkoordinator Gefahrstoffe" (betriebsintern gewählter Begriff) zu wenden, der dann bereits eine "grobe" Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat (was plant man damit zu tun, mit welcher Häufigkeit, welche Mengen sollen eingesetzt werden).
    Einziges Problem war: Es hat sich keine Sau dran gehalten. Sicher auch deswegen, weil es keinerlei Konsequenzen nach sich zog. Für mich und die anderen als "Aufgabenkoordinator Gefahrstoffe" eingesetzten Kollegen ein riesiges Ärgernis. Einmal hat das z.B. dazu geführt, dass etwas bestellt und auch schon eingesetzt wurde, wofür es im gesamten Betrieb kein geeignetes Löschmittel gab. :thumbdown:


    Ist für Außenstehende sicher nicht leicht nachzuvollziehen. Aber rund 90 % aller unserer Monteure verwenden Stoffe, die sie "immer verwendeten". Wenn wir z. B. substituieren wollen, z. B. bei Reinigungsmittel, kriegen wir oft "Prügel" - ... bloß wieder die "gewohnten" Produkte bereitzustellen.

    Eine weit verbreitete Problematik. Da braucht es viel Ausdauer und Beharrlichkeit, um eine Veränderung erfolgreich zu etablieren. Ist ja auch im Privaten so, dass üblicherweise bei Geräten, Putzmitteln, Nahrungsmitteln auf das bereits gewohnte (weil ja bewährte) zurück gegriffen wird.
    Bei meinem letzten Arbeitgeber haben die Mitarbeiter eine Substitution oft damit torpediert, dass sie einfach behauptet haben, der Kunde XY besteht darauf, dass das mit dem bisher genutzten Produkt gemacht wird. :cursing:
    Manchmal hat man ja das Glück, dass aufgrund neuer Vorschriften/Gesetze eine Substitution stattfinden muss. :D

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Wir hatten diesen "Selikonentferner" noch von zwei anderen Herstellern, dessen aktuelle SDB vorlagen. War exakt das gleiche Zeugs unter einem anderen Handelsnamen. Die BA war nur auf "Arbeiten mit Selikonentferner" ausgestellt und nicht auf "Selikonentferner XY".

    Guten Morgen Sifuzzi,

    es handelte sich in diesem Fall als um Gemische und nicht um Stoffe. SDB für Stoffe wären nur bis 2012 in der alten Form gültig gewesen.

    Trotzdem hätte ich bei dieser Vorgehensweise ein Problem. Selbst wenn SDB von anderen Herstellern vorliegen, könnte ich nicht voraussetzen, dass die Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP Verordnung, selbst bei identischen Inhaltsstoffen, gleich ist.

    Gerade bei den Kohlenwasserstoffen, welche in Silikonentfernern vorhanden sind, gibt es erhebliche Unterschiede bei der Einstufung. Auch wenn die CAS-Nummer identisch ist, kann sich die Einstufung des Stoffes anhand der Registrierungsnummer unterscheiden.

    Das EMKG ( mit ei eiterten, betriebsinternen Parametern) funktioniert auch noch bei mehr als 520 Sicherheitsdatenblättern.

    VG

  • Das EMKG ( mit ei eiterten, betriebsinternen Parametern) funktioniert auch noch bei mehr als 520 Sicherheitsdatenblättern.

    Das EMKG ist ein nettes Tool um strukturiert vorzugehen, allerdings hat es doch gewaltige Einschränkungen in der Anwendbarkeit.
    Nutzt man mehr als 1 Gefahrstoff/Schicht, ist das EMKG schon am Ende. Wobei auch Experten die Wechselwirkungen unterschiedlicher Stoffe nur schwer einschätzen können und viel mehr als schätzen bleibt einem nicht übrig, denn valide Daten zu Wechselwirkungen sind Mangelware. Leider wird aber kaum jemand mit nur einem Stoff pro Arbeitsschicht konfrontiert, sondern oft sind mehrere Stoffe im Einsatz. Mit so manchem Stoff wird recht fahrlässig umgegangen, bei anderen Stoffen übertreibt man es dann bei der PSA, welche letzten Endes für höhere Schäden als der Gefahrstoff sorgt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es waren (und sind es bestimmt auch weiterhin) Tools im Umlauf, die einem ein "Übersetzen" von den alten Gefahrstoffsymbolen in die GHS-Symbole ermöglichen, ebenso wie die Umänderung Von R- und S-Sätzen auf H- und P-Sätze. Ein Beispiel für so ein Tool ist der GHS-Konverter aus dem Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien (GisChem) von BG RCI und BGHM link.
    Kleiner Hinweis aus eigener Erfahrung mit solchen Tools: hat man so ein Tool verwendet, sollte man nach Erhalt eines SDB mit der GHS-Nomenklatur die H- und P-Sätze abgleichen. Habe mehrfach erlebt, dass die durch Erstellung mit so einem Konverter-Tool resultierenden H- und P-Sätze nicht komplett identisch mit denen aus einem "neuen" SDB waren. In einem Einzelfall stimmten auch die GHS-Symbole nicht völlig überein.


    Hallo porcupine,

    diese Tools sind mir bekannt und ich habe die Anwendung als "Übersetzter für die Betriebsanweisungen vermieden. Den Grund nennst du selber im unteren Abschnitt deiner Hinweise.
    Da ich keine "chemische Vorbildung" habe, habe ich auf das "Kennzeichnen" der Produkte in den Betriebsanweisungen anhand solcher Tools verzichtet. Meiner Meinung nach hätte ich die Produkte und deren Umgang in einem solchen Fall selbst eingestuft.

    Mit der CLP Verordnung hat sich die Einstufung vieler Gemische geändert. Mit der bloßen Übertragung der Symbole hätte ich keine korrekten Aussagen gehabt.
    Ergo musste ich leider auch mehrfach beim Lieferanten anfragen. Letztlich mit Erfolg und den richtigen Informationen.

    Warum stellt die Substitutionsprüfung für euch so ein Problem dar? Ich kenne es nur so, dass der Einkauf das alltägliche Prüfen übernimmt und im Zweifelfall in der Fachabteilung nachfragt.

    VG

    " PS: Anfänger bin ich nur im Forum. Im Arbeitsschutz bin ich schon länger.

  • Ich kenne es nur so, dass der Einkauf das alltägliche Prüfen übernimmt und im Zweifelfall in der Fachabteilung nachfragt.

    Der Einkauf macht Substitutionsprüfungen? ;( Ich kann mir nicht vorstellen, dass dabei was vernünftiges heraus kommt. Ich halte den Einkauf in weder für fachkundig was die Substitutionsprüfung angeht, noch dürfte er den konkreten Umgang mit dem Produkt kennen.

    Für die Einstufung von Gemischen empfehle ich den Gemischrechner der BG RCI. Natürlich wird man darüber auch Abweichungen zum SDB bekommen, da man ja nur eine Einstufung anhand der übermittelten Daten durchführen kann und die Hersteller z.B. Gehaltsspannen bei den Inhaltsstoffangaben machen und oft keine konkreten Gehalte vorgeben. Auch führt der Gemischrechner bei chemischen Reaktionen nicht unbedingt zum Ziel. Bei den physikalisch chemischen Parametern, wie z.B. Brandverhalten ist der Gemischrechner auch unbrauchbar. Ein wenig Sachverstand ist da schon erforderlich. Aber sofern man keine besseren Daten hat, zumindest ein Weg in Richtung sinnvoller Einstufung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (13. März 2017 um 10:21)

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  • PS: Anfänger bin ich nur im Forum. Im Arbeitsschutz bin ich schon länger.

    Das hatte ich so verstanden und hoffentlich in meinem Beitrag nicht Formulierungen gewählt, die daran Zweifel aufkommen ließen. Das wäre dann versehentlich passiert und ich würde mich dafür bei Dir entschuldigen.


    Da ich keine "chemische Vorbildung" habe, habe ich auf das "Kennzeichnen" der Produkte in den Betriebsanweisungen anhand solcher Tools verzichtet. Meiner Meinung nach hätte ich die Produkte und deren Umgang in einem solchen Fall selbst eingestuft.

    Interessante Frage. Ich würde das nicht als "selbst eingestuft" betrachten, denn Du hast ja das Tool nicht entwickelt und für genau den Zweck zur Verfügung gestellt. Und wenn wie im genannten Beispiel das Tool von der BG RCI und der BGHM zur Verfügung gestellt ist, meine ich davon ausgehen zu können, dass es von Personen mit Fach- und Sachverstand entwickelt ist.


    Warum stellt die Substitutionsprüfung für euch so ein Problem dar? Ich kenne es nur so, dass der Einkauf das alltägliche Prüfen übernimmt und im Zweifelfall in der Fachabteilung nachfragt.

    Ich vermute jetzt mal, dass Du innerbetrieblich als SiFa tätig bist? Und ich finde es sehr erfreulich, dass es Unternehmen gibt, wo es keinerlei Probleme bei Substitutionsprüfungen gibt. Meinen Glückwunsch, dass Du in so einem Unternehmen tätig bist.
    Diese positiven Zustände sind eben leider nicht überall Alltag. Egal, ob nun ein gutes Verfahren innerbetrieblich festgelegt ist und dann leider nicht gelebt wird, oder ob, wie @Sifuzzi es erlebt, Betroffene sich gegen eine Substitution sperren, weil sie auf ihre gewohnten Produkte zurück greifen wollen. Mit beiden Szenarien kann man als SiFa eben konfrontiert sein.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Der Einkauf macht Substitutionsprüfungen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dabei was vernünftiges heraus kommt. Ich halte den Einkauf in weder für fachkundig was die Substitutionsprüfung angeht, noch dürfte er den konkreten Umgang mit dem Produkt kennen

    Ich weiß ja nicht in welchem Bereich du tätig bist, in unseren Betrieben funktioniert es. Das Personal ist für die "Grobanalyse" ausreichend ausgebildet und die "Feinanalyse" erfolgt über die SIFA.
    Und bei z.B. "Silikonentferner" ist das ja auch kein Hexenwerk. Stoffe, die aus prozesstechnischen Gründen geändert werden, durchlaufen ein ganz anderes Prozedere.

    Danke für den Hinweis zum Gemischrechner. Wir erstellen keine Sicherheitsdatenblätter sondern prüfen nur vor Eintrag ins Gefahrstoffverzeichnis.

  • Interessante Frage. Ich würde das nicht als "selbst eingestuft" betrachten, denn Du hast ja das Tool nicht entwickelt und für genau den Zweck zur Verfügung gestellt. Und wenn wie im genannten Beispiel das Tool von der BG RCI und der BGHM zur Verfügung gestellt ist, meine ich davon ausgehen zu können, dass es von Personen mit Fach- und Sachverstand entwickelt ist.

    Das sehe ich anders. Wenn zum Zeitpunkt der Umstellung auf eigene Faust die Gefahrenklassen- und Kategorie und das Piktogramm in der Betriebsanweisung geändert hätte, ohne ausreichende Informationen vom Hersteller, hätte ich mich sehr weit aus dem Fenster gelehnt.

    Ich erinnern nur mal an die neuen Konzentrationsgrenzen für Gemische unter CLP. Einstufungsrelevante Informationen, welche bei der Übertragung nach den Tools keine Berücksichtigung gefunden hätten. Und jedes Gemisch durch den " Axel´s" Gemischrechner schicken?

  • Das EMKG ist ein nettes Tool um strukturiert vorzugehen, allerdings hat es doch gewaltige Einschränkungen in der Anwendbarkeit.
    Nutzt man mehr als 1 Gefahrstoff/Schicht, ist das EMKG schon am Ende. Wobei auch Experten die Wechselwirkungen unterschiedlicher Stoffe nur schwer einschätzen können und viel mehr als schätzen bleibt einem nicht übrig, denn valide Daten zu Wechselwirkungen sind Mangelware. Leider wird aber kaum jemand mit nur einem Stoff pro Arbeitsschicht konfrontiert, sondern oft sind mehrere Stoffe im Einsatz. Mit so manchem Stoff wird recht fahrlässig umgegangen, bei anderen Stoffen übertreibt man es dann bei der PSA, welche letzten Endes für höhere Schäden als der Gefahrstoff sorgt.

    Ich bin davon ausgegangen, dass das EMKG lediglich als Ausgangsbasis dient. Für die meisten Betriebe ist eine grundlegende Erfassung der erforderlichen Daten der größte Hemmschuh. Darum fassen auch die wenigsten Betriebe dieses Thema ernsthaft an. Leider denn eigentlich ist es ein sehr interessanten Themengebiet.
    Lieferanten und Hersteller sind leider auch nur selten hilfreiche Adressaten für Rückfragen. Die sogenannten sachkundigen Personen nach REACH, welche ja 2015 urplötzlich versteht sich, wie Pilze aus dem Boden schießen mussten, tun ihr übriges dazu.
    Wie gesagt, als BASIS mit vielen "Extras" ist die Vorgehensweise beim EMKG durchaus zu empfehlen und auch bei hoher Stückzahl durchführbar.

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