Neue Medizinprodukteverordnung

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  • Hallo zusammen,
    nach der neuen Medizinprodukteverordnung 01.01.2017 müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Beauftragten für Medizinprodukte stellen. ich Werkstatt für behinterte Menschen, wo Pflegebetten, Blutdruckmessgeräte usw. benutzt werden. Die meissten Klienten brauchen derartige Geräte nicht. Meine Frage.

    [*]Muss zwingend ein Beauftragter bestimmt werden, dieser muss ja auch ausgebildet werden?
    [*]Oder reicht es wie bisher die Geräte prüfen zu lassen?
    [*]Welsche Einrichtungen sind Gesundheitseinrichtungen?
    [/list]

    Wer kann mir da weiterhelfen!
    Schöne Grüße.!

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  • neuen Medizinprodukteverordnung

    Du meinst bestimmt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

    Welsche Einrichtungen sind Gesundheitseinrichtungen?

    Siehe §2 Abs. 4
    "(4) Gesundheitseinrichtung im Sinne dieser Verordnung ist jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der
    Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden."

    Muss zwingend ein Beauftragter bestimmt werden, dieser muss ja auch ausgebildet werden?

    Siehe §6

    Oder reicht es wie bisher die Geräte prüfen zu lassen?

    Nein. Die Aufgaben des Beauftragten sind doch in §6 klar definiert. Die Geräteprüfung hat damit eigentlich wenig zu tun.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja, Inkrafttreten am 1.1.2017, siehe BGBL Teil I Nr. 47.
    Es wurde ja über eine Änderungsverordnung in Kraft gesetzt, somit findet sich in der eigentlichen Verordnung kein entsprechendes Gültigkeitsdatum, da diese ja bereits in Kraft war.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.