Hallo zusammen,
nach der neuen Medizinprodukteverordnung 01.01.2017 müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Beauftragten für Medizinprodukte stellen. ich Werkstatt für behinterte Menschen, wo Pflegebetten, Blutdruckmessgeräte usw. benutzt werden. Die meissten Klienten brauchen derartige Geräte nicht. Meine Frage.
[*]Muss zwingend ein Beauftragter bestimmt werden, dieser muss ja auch ausgebildet werden?
[*]Oder reicht es wie bisher die Geräte prüfen zu lassen?
[*]Welsche Einrichtungen sind Gesundheitseinrichtungen?
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Wer kann mir da weiterhelfen!
Schöne Grüße.!