Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit

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  • Moin zusammen - und ein gutes neues Jahr Euch allen.

    Ausgangssituation: Wir haben mit unserem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vereinbart, dass wir auf bestimmten Baustellen bis zu 12 Stunden arbeiten dürfen. Das ist so möglich, weil ein öffentliches Interesse daran besteht diese Baustellen kürzestmöglich abzuwickeln.

    Hierzu verlangt das GAA nun eine Gefährdungsbeurteilung für längere Arbeitszeiten. Hat jemand schon mal sowas gemacht und kann mir helfen?

    Die Forensuche hat mir nicht geholfen, weil wir nicht, wie z. B. im Krankenhaus irgendwelche Bereitschaftszeiten und "richtige" Arbeitszeiten haben, sondern nur reine Arbeitszeiten.

    Danke im Voraus

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin,

    das Problem haben wir z. B. mit unseren Bereitschaftsdiensten.
    Wir haben das so gelöst, dass der BA bei seinen Untersuchungen die Belastung durch Arbeitszeit abfragt.
    Das hat dann durchaus schon zu Änderungen geführt, z. B. Umstellung auf Dreichschicht-Dienst und Wegfall des Bereitschaftsdienstes.
    Aber wie ich das sehe, ist es nicht gewünscht von den 12h-Zeiten abzugehen. Es müsste dann von Fall zu Fall entschieden werden, wer zu stark belastet ist, für diesen eine belastungskonforme Dienstzeit angelegt werden. Was das dann aber auslöst, möchte ich mir gar nicht ausmalen... Aber es sollte bedacht werden.

    Tja, und Auslöser für dieses Vorgehen war auch die Bezirksregierung. Aussage: Für alles, was nicht im Tarifvertrag abgedeckt ist, benötigen Sie eine GBU.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)