Moin zusammen - und ein gutes neues Jahr Euch allen.
Ausgangssituation: Wir haben mit unserem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vereinbart, dass wir auf bestimmten Baustellen bis zu 12 Stunden arbeiten dürfen. Das ist so möglich, weil ein öffentliches Interesse daran besteht diese Baustellen kürzestmöglich abzuwickeln.
Hierzu verlangt das GAA nun eine Gefährdungsbeurteilung für längere Arbeitszeiten. Hat jemand schon mal sowas gemacht und kann mir helfen?
Die Forensuche hat mir nicht geholfen, weil wir nicht, wie z. B. im Krankenhaus irgendwelche Bereitschaftszeiten und "richtige" Arbeitszeiten haben, sondern nur reine Arbeitszeiten.
Danke im Voraus
nj 1964