Seit 19.11.2016 gilt die geänderte Gefahrstoffverordnung.
Wesentliche Änderungen betreffen die Begriffsanpassungen an die CLP Verordnung und im §3 dann die Übernahme der Gefahrenklassen, statt der Gefährlichkeitsmerkmale. Jetzt muss der Gesetzgeber nur noch das ChemG, speziell den §3a entsprechend anpassen, dann ist man wieder einigermaßen EU rechtskonform.
Gefahrstoffverordnung geändert
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für die Information @AxelS
Stimmt, wieder ein Schritt dahin, dass die Konformität mit der EU erreicht wird.
Aber andere Institutionen in der Arbeitssicherheit müssen da auch nachziehen. Hatte grade den BGW-Stick für Ausbildungsstufe III durch gearbeitet. Bei den Gefahrstoffen wird auf GHS als "zukünftig" hingewiesen. Immerhin hat die DGUV im September eine neue Version ihrer Sifa-Ausbildungssticks raus gebracht, wo jetzt GHS als "Stand der Technik" eingearbeitet ist.
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Hallo AxelS
Danke für die neue Anweisung.
Ich finde im §6 (14) -> Seite 13 auch ganz knuffig.Sowie die Aussage in einem weiteren Pharagraphen, dass die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung Tätigkeitsbezogen bewertet werden müssen. Das heißt die Wirkung mehrere Gefahrstoffe die im Umfeld auftreten mitzubewerten sind.
-> wird interessant für die einfach Sifa die Fachkunde durch die Verordnung und die Weiterbildung erhalten hat.Gruß RaBau