Betriebsanweisungen für einen Sammelplatz für Verwertungsgüter

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  • Wir haben in den Standorten (Kasernen) Sammelplätze für Verwertungsgüter. Dort werden unter anderen auch gebrauchte Betriebsstoffe (Gefahrstoffe) gesammelt und dann der Verwertung zugeführt. Zu den gebrauchten Gefahrstoffen zählen zum Beispiel Altöle von verschiedenen Maschinen und Fahrzeugen. In den einzelnen Gewerken werden unterschiedliche Spezifikationen und Hersteller von Ölen gemischt und dann angeliefert. Das gleiche gilt analog für verschiedene andere Stoffe (Farben, Altlaugen, Altsäuren usw.).
    Wie erstelle ich für solche Stoffe Betriebsanweisungen, es gibt ja für die Gemische keine Gefahrstoffdatenblätter. Muss man von allen Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Stoffe aus dem Gemisch das „Schlimmste“ raussuchen und als Grundlage für die Betriebsanweisung nehmen?
    Vielen Dank vorab.

    Heinfried

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper Heini (5. Dezember 2016 um 07:21)

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  • Wie erstelle ich für solche Stoffe Betriebsanweisungen, es gibt ja für die Gemische keine Gefahrstoffdatenblätter.

    Anhand Deiner Gefährdungsbeurteilung zu den einzelnen Fraktionen?

    Muss man von allen Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Stoffe aus dem Gemisch das „Schlimmste“ raussuchen und als Grundlage für die Betriebsanweisung nehmen?

    So ähnlich wird es ablaufen. In der Regel wird man hier eine worst case Betrachtung durchführen. Am Beispiel Altöl bedeutet dies, dass oftmals in Altöl Benzin oder Diesel in geringen Mengen vorzufinden ist, was allerdings den Flammpunkt drastisch reduziert. Kommt so etwas bei Dir vor bzw. ist nicht ausgeschlossen, musst Du davon ausgehen, dass das Altöl als brennbare Flüssigkeit anzusehen und entsprechend einzustufen ist.
    Üblicherweise ist für den Abtransport ja eine Klassifizierung nach Gefahrgutrecht notwendig. Dies kann man dann als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und dann für die Betriebsanweisungen heranziehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mahlzeit,

    ich würde noch weitergehen:

    Arbeiten im kontaminiertem Bereich.
    Die Suppe ist nicht definierbar. Diesel, Benzin, Bremsflüssigkeit, Scheibenreiniger, Bremsenreiniger, Hydrauliköl, und co. geben einen leckeren Cocktail ab. Da wird dann sicherlich auch das eine oder andere daneben gegangen sein? In dem Cocktail sind zu viele Unbekannte.

    Könntest du sagen, dass ihr fast Sortenrein seid, wäre es etwas einfacher. Motoröl zu Motoröl, Hydrauliköl zu Hydrauliköl, Betriebsstoff zu Betriebsstoff, das wäre besser.

    Was sagt denn euer Entsorger: Der holt nur ab, nimmt eine Probe für sich und euch und ihr bekommt noch vom LKW-Fahrer einen Beleg?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,
    Offiziell ist alles schön Sortenrein !?!
    Ich werde morgen mir den Sammelplatz nochmal genau anschauen und mit dem Personal Vorort die Problematik besprechen. Bis jetzt war die Aussage: Wir brauchen noch Betriebsanweisungen, unsere sind beim Umbau weggekommen. Der Neubau ist allerdings noch nicht fertig.

    Gruß
    Heinfried

  • Hallo Heinfried,

    meine Glaskugel sagt mir, du brauchst rote Betriebsanweisungen (Gefahrstoff) für:

    Benzol + Bitumenprodukte + Bremsenreiniger + Bremsflüssigkeit + Diesel + Entfettungsmittel + Ethanol + Glycol + Heizöl + Isopropanol + Kaltreiniger + Korrosionsschutz + Motoröl + Ottokraftstoff + Zweitaktöl ???

    Das geht doch, reine Fleisaufgabe. Kläre doch bitte 'mal ab ob ihr jetzt einen Cocktail habt oder nicht. Eine Mischung bringt viel Arbeit für einen Spezi, alles andere kann man regeln.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Frag doch mal die zuständige FASI der Kaserne was da alles bei ist. Der muss auch ne Gefährdungsbeurteilung und ne Übersicht über die Gefahrstoffe haben. Den kannst du auch gleich noch zur entsprechenden Gefahrgutkennzeichnung befragen. Der müsste das auch können.
    "Normalerweise" (so kenn ichs) ist das der Technische Stabsoffizier (TStOffz).

    und "rote" Betriebsanweisung? Ich hatte immer gedacht in der Praxis hätten sich blau, orange, gelb, grün und pink durchgesetzt.... ich dachte jmmer "rot" wäre für Brandschutzkennzeichnung....

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Orange; das neue rot.... Du kleiner Revolutionär lässt es ja ordentlich krachen... :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Nichts anderes hab ich gesagt.

    In der Praxis haben sich folgende folgende Farben durchgesetzt....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Hallo,
    danke für eure Hilfen. Ich war gestern auf dem Sammelplatz vor Ort. Das neue Gebäude ist fast fertig. Es stellte sich aber heraus, das man von mir nur Betriebsanweisungen haben möchte, die die Maschinen vor Ort betreffen. Die Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe wolle die Sachgebietsleiterin selber erstellen. Auch gut.
    Ich muss mich noch einmal kurz vorstellen, dass hatte ich ganz vergessen.
    Ich bin seit fast 30 Jahren bei der Bundeswehr als techn. Beamter. Bis 2010 war ich Werkstattmeister und dann war mein Dienstposten weg (unvollendete Reform die x-te). Ich habe dann 2015 die Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemacht und bin geplant für die Nachfolge unserer jetzigen Fachkraft im März 2017. Bis dahin mache ich dies und das und habe die Betriebsanweisungen in unserem Bereich aktualisiert .

    Gruß
    Heinfried

  • Falls du was brauchst... gib Bescheid.

    Mkg
    Ex-Stuffz Mike

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    Mike

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