Hallo Kollegen,
seit dem 1. Oktober 2016 gilt in Deutschland eine Neufassung der Abfall-Verordnung. In ihr werden Abfälle, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, von früher „ungefährlich“ auf jetzt „gefährlich“ umbenannt. Dies bedeutet für das Handwerk, für die Entsorgerbranche und für die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen die Einhaltung komplexer Genehmigungsverfahren.
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VG Reinhard