Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren wie Ihr die Beurteilung von Gefahrstoffen gemäß § 6 GefStoffVO regelt. Diese sollte die Anforderungen der TRGS 401 und TRGS 402 enthalten.
Es geht hier nicht um 5 Gefahrstoffe die im Einsatz sind sondern ehr um 100. Wenn ich mir das durchlese mache ich nichts anderes mehr wie Gefahrstoffe bewerten...
Über Tipps und Beispiele würde ich mich sehr freuen
Gruß Lenny