Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Vorschriften zur Errichtung von Arbeitsgruben. Es sollen etwas größere Verkehrsmittel oben drauf gestellt werden zur Instandhaltung. Die BGR 157 sagt mir ja, dass alles über 1,60 m Maßnahmen zum ExSchutz erfordert aber sonstige Dinge konnte ich bisher noch nicht in Erfahrung bringen. Gibt es hierzu irgendwelche Ideen, welche Tiefe eine Arbeitsgrube haben darf und ab wann nicht mehr ?
Viele Grüße