Arbeitsgruben, gibt es Vorschriften zur Errichtung?

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  • Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach Vorschriften zur Errichtung von Arbeitsgruben. Es sollen etwas größere Verkehrsmittel oben drauf gestellt werden zur Instandhaltung. Die BGR 157 sagt mir ja, dass alles über 1,60 m Maßnahmen zum ExSchutz erfordert aber sonstige Dinge konnte ich bisher noch nicht in Erfahrung bringen. Gibt es hierzu irgendwelche Ideen, welche Tiefe eine Arbeitsgrube haben darf und ab wann nicht mehr ?

    Viele Grüße

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  • Hallo!

    Die Frage hab ich wohl verstanden, allein es fehlt mir der Hintergrund.
    Die Rede ist von ca. 1,60 m. Das bedeutet für mich max. 1,65 m?
    Ein Arbeiter / Fachmann / Mechaniker von 1,80 m Größe kann also unter einem Fahrzeug aufrecht stehen.
    Wozu soll die Grube tiefer sein? Man müsste dann mit einem Tritt in der Grube arbeiten um an den Unterboden zu kommen.
    Da Benzindämpfe schwerer als Luft sind, sind 1,60 m doch gut gewählt. Bei speziellen Einsätzen könnte man das Fahrzeug immer noch etwas in die Höhe fahren.
    Vielleicht würde die Begründung der Frage, etwas mehr Licht in die Angelegenheit bringen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo koma87,

    in der DGUV Information 209-007 sind ausführliche Informationen zu allen Themen rund um die Fahrzeuginstandhaltung.

    Zum Beispiel Beschaffenheit der Zugänge, Fluchtwege und noch einiges mehr.

    Gruß
    Andrasta