Hier mal ein Interessantes Urteil. Was meint Ihr dazu.
443/16 Baugerüst im Weg und abgelenkt? Selbst schuld!
by Thomas Waetke15. November 2016
Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich mit einem interessanten Fall auseinanderzusetzen, der eigentlich auf einer ganz anderen Baustelle spielt: Eine Hauseigentümerin lässt ihr Haus renovieren, dazu stellt eine Baufirma außen ein Baugerüst auf. Als sich die Frau im Garten befand, klingelte das Telefon, sie rannte ins Haus – und stieß dabei gegen eine niedrige quer verlaufende Gerüststange und verletzte sich.
Sie forderte nun Schadenersatz von der Baufirma, da die Stange nicht gekennzeichnet war.
Das Gericht aber wies die Klage nun ab: Nach Ansicht des Gerichts war nicht das Gerüst die Ursache des Unfalls, sondern das Läuten des Telefons und die seinerzeit niedrig stehende Sonne, durch die die Frau geblendet wurde. Die Stange hätte nicht markiert werden müssen, da sie unter normalen Umständen ausreichend sichtbar gewesen war.
Tatsächlich ist es so, dass eine Gefahrenstelle nicht gesichert werden muss, wenn der durchschnittlich aufmerksame Nutzer/Besucher die Gefahrenstelle erkennen und die Gefahr beherrschen kann (z.B. weil er den Kopf einzieht oder einen anderen Weg wählt). Passt ein Nutzer/Besucher nicht ausreichend auf, so ist er selbst verantwortlich, d.h. das Eigenverschulden überlagert das etwaige Verschulden desjenigen, der die Gefahrenquelle geschaffen hat.
Das ändert sich erst dann, wenn die Gefahr entweder nicht erkennbar und/oder nicht beherrschbar ist, bspw. weil es dunkel ist.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi