Pflicht tragen von Warnwesten und Sicherheitsschuhen

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  • Hallo zusammen,

    besteht eine grundsätzliche Pflicht für das Tragen von Warnweste und Sicherheitsschuhe für Kraftfahrer?

    Wir verladen täglich mehere Tonnen Produkt auf externe LKW`s. Die Fahrer der verschienen Speditionen haben im seltensten Fall Sicherheitsschuhe greifbar.


    So viel ich weis, gibt es keine expliziete Vorschrift zum Tragen der genannten PSA. Mir ist nur bekannt, dass wenn der Kraftfahrer selbstständig die Ware verlädt (Ameise, Hubwagen usw.) Sicherheitsschuhe tragen muß.

    Ansonsten würde ich sich so etwas eher über eine Betriebsanweisung regeln.

    Habt ihr noch ander Infos?


    Danke für Eure Hilfe

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

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  • Ein Kraftfahrer braucht festes Schuhwerk aber keine Sicherheitsschuhe. Erst wenn er selber lädt oder ablädt sind Sicherheitsschuhe erforderlich. Die entsprechenden gesetzlichen bzw. berufsgenossenschaftlichen Vorgaben müsste ich nachschlagen, aber da habe ich gerade zu wenig Zeit. Sonst verpasse ich meinen Feierabend! ;)


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • @werlef
    Ob die externen Fahrer Sicherheitsschuhe tragen oder nicht kann euch egal sein, da dieses nicht in euren Verantwortungsbereich fällt.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Klar, aber es dürfte allgemein üblich sein, daß Sicherheitsvorschriften auf Betriebsgeländen auch für Besucher gelten. Wenn z. B. alle Personen auf dem Werksgelände Helm, Warnweste und Sicherheitsschuhe tragen müssen, kann man das auch von Lieferanten verlangen. Und das ist in Großbetrieben gängige Praxis. Natürlich wissen das die Lieferanten.

    Daß man nicht verantwortlich ist bedeutet ja nicht, daß man nicht auch ohne Verpflichtung eine betriebliche Regelung etablieren kann.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ja, danke. habe ich mir auch so gedacht.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

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  • Hallo werlef,

    wenn die Verladung auf euerem Betriebsgelände stattfindet, dann erstellt doch dazu eine betriebliche Regelung zum Tragen von entsprechender PSA (Hausrecht). Diese gilt für alle Personen, euere eIgenen, Abholer/Anlieferer, oder die auf dem Gelände tätigen Fremdfirmen.
    Sobald jemand aus seinem Fahrzeug aussteigt, hat er z.B. Wanschutzkleidung, Schutzschuhe und ggf. Helm zu tragen. Ansonsten bleibt er im Fahrzeug sitzen.

    Als Hinweis dazu an der Einfahrt zum Betriebsgelände, oder einem Breich, entsprechende Schilder montieren. Ebenso bei der Anmeldung/Lieferscheinausstellung nochmals der Hinweis.

  • Bei uns wurde allen Spediteuren mehrfach schriftlich mitgeteilt, daß auf dem Werksgelände Sicherheitsschuhe, Warnweste und Helm oder Bumpcap vorgeschrieben sind.
    Fahrer ohne PSA werden weder Be- noch Entladen.
    Die Geschäftsleitung ist mit dieser Maßnahme einverstanden.

    Wenn dies konsequent beachtet wird funktioniert dies auch.
    Fahrer ohne PSA können dies bei einem Baumarkt welcher sich in nder Nähe befindet, entsprechend einkleiden.
    Das Personal der Fahrzeugwaage achtet auf die Einhaltung.

    Mfg

    FS

    Einmal editiert, zuletzt von FSCH (19. Oktober 2016 um 10:43) aus folgendem Grund: Tippfehler beseitigt

  • Jepp, habe heute zu diesem Thema noch ein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Werde vorschlagen eine entsprechende betriebliche Regelung zu erstellen und die Speditionen darüber zu informieren.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz