Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser / Kliniken

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  • Moin,

    kurze Frage: Sind die früher umgangssprachlich berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhäuser/Kliniken genannten Häuser die Krankenhäuser/Kliniken, die jetzt als Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) bezeichnet werden?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,

    hier ist die Erklärung bei der BGETEM.


    BGSW-Kliniken / EAP-Einrichtungen


    Erscheint nach der Akkutphase eine ambulante medizinische Rehabilitation als nicht ausreichend, so wir unmittelbar im Anschluss eine stationäre Rehabilitation ermöglicht. In der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) wird eine intensive physiotherapeutische Behandlung unter ärztlicher Leitung mit weiteren Behandlungselementen wie muskuläres Aufbautraining, Ergotherapie und Logopädie durchgeführt. Die zur BGSW zugelassenen Kliniken müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen.
    In der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) wird eine Kombination verschiedener Behandlungen vorgenommen. So werden Maßnahmen wie Physiotherapie, Massage und Elektrotherapie kombiniert und auf den Einzelfall abgestellt. Die EAP wird vor allem nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten, z.B. komplexe Gelenkverletzungen eingesetzt.


    Sowie eine Auflistung der BG-Klinken als Bonbon.

    Aber um deine Frage zu beantworten: Ich würde sagen Nein. Da es hier um die weitere Behandlung nach der ersten Unfall- und Operationsphase geht.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (13. Oktober 2016 um 13:17)

  • Moin RaBau,

    das hatte ich bereits gelesen, aber es hat mir nicht wirklich weitergeholfen. Früher gab es die berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhäuser. Deren Bestand wurde irgendwann eingedampft. Die BG Kliniken gehören zum Teil ja auch zu den BGSW-Kliniken. Meine Frage ist, ob die BGSWs der Rest nach dem "Eindampfen" der ehemaligen berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhäuser sind. Ich tendiere zu JA, denn ansonsten müsste es ja noch eine Liste der berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhäuser geben.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Was ich vollkommen vergessen hatte zu erwähnen. Mir geht es darum, welches Krankenhaus ich auf den Aushang zur ersten Hilfe schreibe. natürlich könnte ich mich auch zurücklehnen und denken "der Durchgangsarzt wird schon wissen, wo er den Verunfallten hinschickt/überweist".

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,

    die Begrifflichkeiten haben sich etwas geändert. Das sind jetzt Krankehäuser, die am SAV beteiligt sind. Hier findest Du die jeweiligen Durchgangsärzte, die gegebenfalls an einer VAV oder SAV befähigten Klinik tätig sind ;) Was der Unterschied zwischen stationärem Durchgangsarztverfahren (DAV), Verletzungsartenverfahren (VAV) und Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) ist, findest Du gut beschrieben hier. Das Verletzungsartenverzeichnis dazu findest Du im Anhang.
    To say it in a nutshell: Leute zum Durchgangsarzt schicken, bei schwersten Verletzungen in ein Krankenhaus senden,z.B.
    Prof. Dr. med. Paul Grützner
    BG Unfallklinik Ludwigshafen gGmbH
    Ludwig-Guttmann-Straße 13
    67071 Ludwigshafen
    Telefon: 0621/68100
    Fax: 0621/68102600
    Entfernung: 27,8 km
    E-Mail: pgruetzner@bgu-ludwigshafen.de
    Internet: https://sifaboard.de/www.bgu-ludwigshafen.de

    Gruß
    Stephan

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  • bei schwersten Verletzungen in ein Krankenhaus senden

    Moin Stephan,

    Danke. DAV, VAV und SAV habe ich auf dem Schirm. Das hatte ich alles gelesen. Jetzt habe ich es auch verstanden. Also schaffe ich meine Verletzten im Bedarfsfall in ein anderes Bundesland. :D Wie sieht das in der Praxis aus? Kollege fällt vom Dach und der Notarztwagen fährt nach Ludwigshafen, wenn ihm irgendjemand sagt, dass es ein Arbeitsunfall war und fährt nach Heppenheim ins Kreiskrankenhaus wenn ihm niemand sagt, dass es ein Arbeitsunfall war? 8|

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich hatte den Fall auch erst zweimal. Einmal wurde der MA in dem nicht am Schwerstverletzungsartenverfahren beteiligten Krankenhaus bis zur Genesung behandelt, ein anderes mal wurde der MA noch am Einlieferungstag verlegt. Soweit ich weis muss selbst beim Verdacht auf einen Arbeitsunfall die entsprechende Klinik angefahren werden. Leider bekommt man von der Schnittstelle Krankenhaus - BG nichts mit, so dass Dir vermutlich Dein Landesverband als Informationsquelle mehr hilft als das Forum.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Mich hatte es jetzt einfach nur mal interessiert, wie das in der Praxis abläuft. Wichtig ist doch erst einmal, dass der Verletzte angemessen medizinisch versorgt, alles andere ist da nachrangig.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.