Explosionsschutzdokument erforderlich?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • In einer Maschinenfabrik werden einige Teile auch in einem, in der Fabrikhalle befindlichen Lackierraum (ca. 50 m², nach oben offen mit seitlicher Absaugung) lackiert.
    Die Absaugung wurde 2003 installiert.
    Es werden nur entzündliche Lacke verarbeitet.
    Die verarbeitete lackmenge liegt unter 25 kg/h und unter 15 Tonnen pro Jahr.
    Am Arbeitsplatz wird weniger als die benötigte Tagesmange gelagert.
    Die Lagerung von Vorräten an Betriebsstoffen erfolgt in einem Container im Freien.

    Ich habe folgende Fragen da dies ein völlig neues Gebiet für mich ist:
    [*]Welchen Anforderungen muss die in 2003 installierte Absauganlage heute genügen (Schutzart, VDE, TRGS o.ä)?
    [*]Muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden und wenn ja wie gehe ich systematisch vor?
    [/list]Vielen Dank für Eure Unterstützung!!Gruß
    Klaus

    sifa42

  • ANZEIGE
  • Welchen Anforderungen muss die in 2003 installierte Absauganlage heute genügen (Schutzart, VDE, TRGS o.ä)?

    Sofern sie im Ex-Bereich betrieben wird, muss sie dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Bestandsschutz, den man so gerne anführt gibt es hier nicht!

    Muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden und wenn ja wie gehe ich systematisch vor?

    Anhand der gegebenen Daten ist zu vermuten, dass eine Ex-Atmosphäre vorherrschen kann. Allerdings sind hierzu noch weitere Parameter notwendig, um entsprechende Berechnungen zumindest überschlagsmäßig durchführen zu können. Wie hoch ist der Lösemittelanteil in den Lacken? Welches Lösemittel wird hierzu eingesetzt? Wie wird lackiert? Pinsel, Rolle, gespritzt? Wird in dem Bereich der Lack auch getrocknet?
    Pi mal Daumen würde ich sagen, im Bereich des Lackauftrags dürfte man explosionsfähige Atmosphäre haben, und locker auch über die 10L Volumen dabei kommen, die als untere Grenzmenge gelten => Explosionsschutzdokument erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.