Hallo,
ich habe wieder mal eine Frage:
Lt. DGUV 2, Anhang1 zu § 2 zählen bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten im Betrieb auch die dort eingesetzten Zeitarbeitnehmer. Diese sind dann ja auch von der SiFa des Kundenbetriebes zu betreuen.
Gleichzeitig hat das Zeitarbeitsunternehmen ebenfalls eine SiFa zu bestellen und Betreuungszeiten zu ermitteln. Meine Frage ist nun, ob das Zeitarbeitsunternehmen die Einsatzzeiten der SiFa des Kundenunternehmens für die eigenen ermittelten Zeiten anrechnen kann.
Ich hoffe, ich habe die Frage einigermaßen verständlich formuliert......
Danke für Eure Antworten und Gruß vom Rande der Alpen
Horst