Moin,
ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine Vorschrift gibt, die den seitlichen Abstand zum fließenden Verkehr bei Arbeiten am Straßenbegleitgrün, Radarkästen und was alles so am Straßenrand zu beackern ist, reglt. Leider bin ich bei 37°C scheinbar zu doof etwas zu finden. Sicherlich kann das jemand von Euch aus der Hüfte beantworten, wo ich fündig werde.
Sonnige Grüße, und meinen Körpergeruch bitte ich zu entschuldigen.
Gruß Frank