Betriebsanweisung nach Arbeitsunfällen

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  • Hallo Kollegen,

    da ich bis jetzt in unserer Filiale keine Betriebsanweisung nach Arbeitsunfällen gesehen haben, wollte ich eine erstellen. Ich habe im Internet ein Paar gesehen, die gut sind.
    Kann ich die so übernehmen, oder kann es da Probleme geben? Danke!

    Grüße
    Cooley

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  • Moin cooley,

    habt ihr standartisierte Arbeitsunfälle? Immer gleich und wiederholbar?
    Sicherlich nicht, denn sonst läuft etwas falsch.

    Normalerweise wäre das Vorgehen nach einem Unfall, eine Unfallaufbereitung. Danach würde eine entsprechende GB aktualisiert werden. Aus der GB resultiert als eine Art Bedienungsanleitung die BA. Das ist das die Grundlage für eine anlassbezogene Unterweisung über den Unfall-Fall, falls es dabei neue Erkenntnisse geben würde, die einen weiteren Unfall verhindern könnten.

    Jetzt direkt mit einer BA für den Unfall-Fall anfangen? Was würde das bringen? Die Unfallursache kann 1000 Gründe haben und der, der vielleicht in der BA steht, kommt sicherlich nicht wieder.

    Arbeite das Geschehen ab und lerne daraus. Das gib weiter.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin waldmann,

    danke für deine Antwort. Was ich eigentlich mit der BA erreichen will, ist dass die Mitarbeiter sich nach einem Arbeitssunfall richtig verhalten, d.h. in der BA soll nicht stehen,
    wie es zu einem Unfall kommen kann, sondern wie sich die Mitarbeiter nach einem Unfall verhalten sollen, d.h. z.B.

    • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.
    • Jeder Arbeitsunfall ist von der verunfallten Person oder dem Beschäftigten, der zuerst von dem Unfall erfährt, zu melden.
    • Jeder Verunfallte hat, unabhängig von Art und Umfang der Verletzung, auch bei sogenannten Bagatellverletzungen, seine Arbeit solange zu unterbrechen, bis Erste Hilfe geleistet wurde.

    Ist das überhaupt notwendig? Danke

    Grüße
    Cooley

  • Hi Cooley,

    meinst Du eventuell eine BA bezüglich Verhalten im / nach einem Unfall (Rettungskette, Aufarbeitung, Unfalluntersuchung)?

    Da kannst Du dich sicherlich aus dem Netz inspirieren lassen. Anpassen an deine betrieblichen Gegebenheiten (wie heißen die beteiligten Abteilungen, wie ist die Ablauforganisation generell, wie werden Unfälle eingeordnet und bearbeitet) musst Du die dann so wie eigentlich jede andere Anweisung aus dem Netz auch.

    Wie das "Copyright" - technisch aussieht ist eine andere Frage... vielleicht stellt ja auch jemand hier im Forum etwas zur Verfügung...?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ... sondern wie sich die Mitarbeiter nach einem Unfall verhalten sollen, d.h. z.B.

    • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.
    • Jeder Arbeitsunfall ist von der verunfallten Person oder dem Beschäftigten, der zuerst von dem Unfall erfährt, zu melden.
    • Jeder Verunfallte hat, unabhängig von Art und Umfang der Verletzung, auch bei sogenannten Bagatellverletzungen, seine Arbeit solange zu unterbrechen, bis Erste Hilfe geleistet wurde.

    Ist das überhaupt notwendig?

    Ich sehe es als nicht notwendig an, dafür eine extra BA zu schreiben. Das wären Inhalte für die jährliche Unterweisung/Schulung.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • ok,

    dieses "richtige" Verhalten packe ich immer in eine/die Unterweisung (ja, die SiFa macht ja keine Unterweisungen ;) ).

    Dabei gibt es dann immer auch die Punkte eines Arbeitsunfalles und des Wegeunfalles. Wie und wo melden, ist sicherlich interessant. Auf dem anderen Wege gibt es die Unfallmeldungen und Rückmeldungen über die Personalabteilung und man(n) redet auch mit den Abteilungsleitern.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Cooley,

    eigentlich haben die Betriebsanweisungen doch eine gängige Gliederung, die eine Rubrik "Erste Hilfe/Verhalten im Gefahrfall/Verhalten bei Unfällen o. ä." beinhaltet. Das sollte reichen.

    Und weil ja jeder MItarbeiter (Ironie an) die BA´s sorgfältig durchliest (Ironie aus), gehört das ganze Thema noch in die Jahresunterweisung, wie die Kollegen es auch tun (wenn sie analog Waldmann und mir üüüüüberhaupt keine Unterweisungen durchführen :en: ).

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin nj1964,

    vielen Dank, ich wollte die jährliche Unterweisung online durchführen, d.h. eine Datei mit ein bisschen Text und im Anschluß vielleicht 20 Fragen zum Ankreuzen.
    Ich habe aber momentan soviele Punkte, die ich gerne in der jährlichen Unterweisung behandeln würde, ich weiß dann doch nicht, ob das dann zu viel wird.

    Grüße

    Cooley

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  • Eine spezielle Betriebsanweisung gibt es bei uns nicht, allerdings einen Aushang zur "Ersten Hilfe" und in unserem Unterweisungskonzept ist es auch enthalten. Dort kann man dann entnehmen:

    • Immer den Vorgesetzten informieren
    • Aushang Verhalten bei Unfällen beachten
    • Die 6 W‘s beachten bei telefonischer Notfallmeldung(wer, wo, was, wieviel, welche Art, warten auf Rückfragen)
    • Stichverletzungen- Dokumentationsbogen
    • kleine Verletzungen- Verbandbuch
    • Bei jedem Unfall, Unfall – Anzeige (Public Laufwerk)

    Weiterhin gibt es dann dort auch die Info, welcher Arzt für die Erstbehandlung aufzusuchen ist (D-Arzt).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich habe aber momentan soviele Punkte, die ich gerne in der jährlichen Unterweisung behandeln würde, ich weiß dann doch nicht, ob das dann zu viel wird.

    Wie Du schon erkannt hast, mit einer einzigen Unterweisung wird das kaum was sinnvolles ergeben. Ich empfehle immer mehrere entsprechende Unterweisungen pro Jahr z.B. immer am ersten Montag eines Monats findet im Bereich eine Unterweisung zu einem Thema statt. Somit hat man 12 Termine für die einzelnen Unterweisungen. Themen lassen sich schnell finden.
    Bei uns gibt es dann noch jedes Quartal übergreifende Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeiter. Diese gehen 2 volle Tage. Am ersten Tag, allgemeine Themen, am zweiten Tag bereichsspezifische Themen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • super Idee! ich glaube, dass wir nicht so groß sind wie Ihr AxelS (unsere Filiale = 40 Mitarbeiter) aber man sollte echt die ganzen Themen an mehreren Terminen abarbeiten.
    Vielen Dank für eure Tipps, für mich als "frische Teilzeitsifa" eine Riesenhilfe :)

    Grüße

    Cooley

  • (unsere Filiale = 40 Mitarbeiter) aber man sollte echt die ganzen Themen an mehreren Terminen abarbeiten.

    Unabhängig von der Betriebsgröße gibt es doch eine Vielzahl an Unterweisungsthemen. Weiterhin ist ja bekannt, dass die Aufmerksamkeit der Zuhörer in der Regel mit der Dauer der Veranstaltung abnimmt. Somit sind eben mehrere kürzere Termine besser, als ein Mammuttermin.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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