Arbeitsvertrag externe SIFA - Haftung

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  • hallo allerseits, ich bin neu hier und auch als SIFA gerade mal aus dem Ei geschlüpft. Ich möchte eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag(AV) als SIFA los werden und wusste nicht recht, wohin damit. Ich hoffe, sie passt hier rein. Also: Ich werde als Angestellter in einem externen Beratungsbüro angestellt und soll die Kunden als SIFA beraten. In meinem AV stehen zwei Sätze, mit denen ich nicht klar komme. Ich würde gern mal Eure Meinungen hören, ob so was üblich ist.

    1. ... Er (also ich) hat die für die Ausübung einer SIFA geltenden gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Bestimmungen in persönlicher Verantwortung zu beachten...

    2. Er hat vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine ausreichende Berufshaftpflicht-Versicherung für die persönliche gesetzliche Haftpflicht auf eigene Kosten abzuschließen und nachzuweisen.

    Ich soll schon am 18.10 beim Kunden erscheinen und habe den Vertrag erst heute (14.10) erhalten, daher versuche ich auf möglichst vielen Wegen schnell an Informationen zu kommen.

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  • Hallo Edu,

    diese "Klauseln" sind meines Erachtens üblich.

    zu 1:
    wir sind in der Verpflichtung, uns auf dem neuesten gesetzlichen "Stand" zu halten

    zu 2:
    falls (nachweislich)durch eine Fehlberatung unsererseits ein Arbeitsunfall o.ä. passiert, stehen wir in der Haftung / Verantwortung-auch finanziell, deshalb diese Versicherung (die abzuschließen würde ich generell raten...)
    Wir haben eine interne und extern bestellte Fasi, diese Klauseln sind ebenfalls im Vertrag...

    Der Weg ist das Ziel

  • Hallo Edu,

    zu 1: stimme ich Fasilahr zu

    zu 2.: Haftungsrisiken gehören zum Unternehmer! Selbstverständlich gehören entsprechnde klauseln in den Dienstleistungsvertrag aber nicht in einen Arbeitsvertrag. Ich finde es schon ziemlich frech das Risiko auf den Arbeitnehmer umzuwälzen. Die Haftpflichtversicherung sollte der Arbeitgeber abschließen. Dafür ist ja die Betriebshaftpflicht ja da. Bei Architekten und planenden Ingenieren ist das selbstverständlich.

    Aber die Zeiten sind hart und Du must für dich entscheiden ob du deshalb den Vertrag nicht unterschreibst.

    Eine wirkliche rechtberatung kann dir nur ein anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) geben und wenn du Gewerkschaftsmitglied bist deine Gewerkschaft.

    Viele Grüße

    Kuddel

  • ...vorsicht Jungs. "...in persönlicher Verantwortung zu beachten" steht in diesem Zusammenhang nicht für die Verpflichtung sich fortzubilden, sondern für die Übernahme des -im zweiten Absatz ebenfalls angesprochenen- Haftungsrisiko.

    Dieses Risiko kann und muß man tragen, wenn man selbstständig und sein eigener Unternehmer ist. In diesem Fall greift dann auch die zweite Bedingung.

    Ich persönlich würde, ohne Dir zu nahe treten zu wollen Edu, gerade als Anfänger schön die Finger von einer slchen Sache lassen. Zumindest solltest Du diese Klauseln mit einem versierten Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • vielleicht nützlich?
    http://www.studis-online.de/Karriere/

    Im Übrigen bin ich auch bei einem überbetrieblichen Dienst tätig.
    Du schreibst selbst, du wärest angestellt.
    Somit trägt das unternehmerische Rosiko der, der dich bezahlt.
    Ich habe mich nicht beliebt gemacht damit, habe mir aber eine Kopie der bestehenden Haftpflichtversicherung für die Siaf-Tätigkeit aushändigen lassen.
    Wenn ich selbständig sein wollte, bräuchte ich die Einnahmen nicht zu teilen.
    Entweder - oder - ich habe mich fürs Teilen entschieden..aber nicht nur die Einnahmen, auch das Risiko - und das trägt in dem Fall der Unternehmer.
    Du arbeitets im Auftrag. Andernfalls müßte z.B. deine Gehaltsgestaltung eine eigene Haftpflichtversicherung hergeben.

    Was du schreibst klingt dringend nach Anwalt.
    https://sifaboard.de/www.frageinenanwalt.de geht schnell z.B.
    Ich hätte mir diesen Formulierungen massive Befindlichkeitprobleme.

    Gruß
    gladis:-)

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