Hallo zusammen!
Ich habe vorhin eine Anfrage erhalten, zu der ich spontan keine sichere Antwort wusste.
Viell. kann mir ja jemand näheres dazu sagen..
Folgendes:
Ein Mitarbeiter ist heute Morgen mit seiner Sonnenbrille zur Arbeit gekommen, da seine normale Brille kaputt gegangen ist. Da er ohne ja nicht richtig sieht, hat er daher ersatzweise die Sonnenbrille aufgesetzt.
Sein Vorgesetzter wollte ihn nun so aber nicht arbeiten lassen, da er der Meinung war/ist das er mit dieser ja garnicht richtig sehen kann. (weil evtl. zu dunkel)
Der vorgesetzte wollte nun wissen, wie er sich verhalten soll.
Ich bin der Meinung, dass das eine AG Entscheidung ist und vor Ort am Arbeitsplatz des MA entschieden werden sollte (und auch mit dem MA gemeinsam), ob die Arbeit durchgeführt werden kann. Eine Sonnenbrille dunkelt ja nicht komplett ab, und mit ausreichender Beleuchtung sehe ich aus Sicht des Arbeitsschutzes da keine Einwände. Der MA muss sich natürl. dementsprechend umsichtig bewegen, aber da appeliere ich natürl. auch an die Eigenverantwortung. Denke das sollte selbstverstänldich sein...
Oder gibt es dazu tatsächlich iwelche Verordnungen/Richtilinie etc. ?!
Vielen Dank im Vorraus...
Gruß Wiebke