Unterweisung Elektrik/Strom

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  • Hi @ all,

    welche Qualifikation ist notwendig um eine Unterweisung im bereich Elektrik/Elektronik durchzuführen?
    Ich habe auf der schnelle leider nichts gefunden.

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Ich denke keine besondere ausser das man der Vorgesetzte ist !

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Zwei Leute, zwei Meinungen.

    Jetzt eine Dritte:
    Wer darf unterweisen? Der Weisungsbefugte (Chef). Wie kann man sicher und sachlich unterweisen? Indem man die Materie kennt.
    Damit meine ich, derjenige sollte wissen was er da sagt. Zumindest in den Sicherheitsaspekten muss eine Fachkenntnis vorhanden sein.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Erstmal danke für eure Antworten, haben mir jedoch nicht so ganz weiter geholfen...

    Ich habe jetzt was gefunden:


    Wer ist für Unterweisungen zuständig?

    Die Verantwortung für die Unterweisung liegt bei der Unternehmensleitung. In größeren Unternehmen überträgt sie diese Aufgabe in der Regel auf die Führungskräfte. Da nur Vorgesetzte der Belegschaft Weisungen erteilen dürfen, ist damit auch klar, dass Unterweisungen in der Arbeitssicherheit in der Regel von Vorgesetzten durchzuführen sind.

    Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunktion aber auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im Bereich der Elektrotechnik können nur von fachlich geeigneten Personen (i.d.R. Elektrofachkraft) gegeben werden.

    zu finden da: http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_…08_a04-2013.pdf

    Gibt es hierzu Gegenargumente?

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • ....habe ich das nicht gesagt?

    Ja in gewisser Weise schon... Nur mir hat die Qualifikation (welche wird benötigt) gefehlt.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • EFK & VEFK ist nur ein Titel, darauf sollte man sich nicht versteifen da es letztlich in vielen Unternehmen ein "Spielball" ist in der Hackordnung od ein übel zum Zweck

    Wir haben z.B keine ernannte EFK bzw VEFK, bilden aber trotzdem aus im E-Bereich und unterweisen somit auch die Lehrlinge und 3te weil wir es aufgrund unserer Ausbildung/Titel dürfen

    Und nu ? Somit dürfe ich also unsere Lehrlinge net mehr unterweisen sondern nur ausbilden was ja nicht klappt ohne Unterweisungen zum Thema Sicherheit usw ;)

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

    3 Mal editiert, zuletzt von dierk (22. April 2016 um 22:00) aus folgendem Grund: ergänzungen

  • Man muss das trennen , die normale Unterweisung macht der Vorgesetzte , die Fachunterweisung für die Elektroarbeiten der Fachmann. Wer keinen hat , macht sich einen per Beauftragung

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

    Einmal editiert, zuletzt von Leschuh (23. April 2016 um 13:45)

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  • So ist es.

    Mahlzeit, auch.

    Nicht jeder Vorgesetzte ist auch elektrisch angehaucht, nicht jeder Vorgesetzte ist der Staplerfahrer, der Crack in Sachen Aufzüge, Biostoffe, Brandschutz, etc.

    Also holt sich der Vorgesetzte diese "Leistung" als Partnerleistung. Die Verantwortung liegt bei ihm!

    Wir wissen auch alle, es ist üblich, die SiFa macht es schon. Meist eben auch ein Rundumsorglospaket.

    Ich finde hier sollte man sich nicht streiten, sondern eher sagen, "Hut ab" vor Unternehmen, die das dann auch so unterstützen. Meist sind die etwas amerikanisch angehaucht. Dieses feeling ist noch nicht so ganz in Deutschland angekommen.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    Und nu ? Somit dürfe ich also unsere Lehrlinge net mehr unterweisen sondern nur ausbilden was ja nicht klappt ohne Unterweisungen zum Thema Sicherheit usw

    ich denke das ist bei WIKI ganz gut erklärt... siehe da https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft.
    Somit hast du als Meistert gar keine Probleme.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Du musst zur EFK / VEFK ernannt werden, dies bist du nicht automatisch als Geselle/Meister.
    Ich bin nur auf deine Aussage eingegangen


    Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunktion aber
    auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im
    Bereich der Elektrotechnik können nur von fachlich geeigneten Personen
    (i.d.R. Elektrofachkraft) gegeben werden.

    Hier stört m.e. die bezeichnung EFK wenn man es genau nimmt ;)

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunktion aber
    auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im
    Bereich der Elektrotechnik können nur von fachlich geeigneten Personen
    (i.d.R. Elektrofachkraft) gegeben werden.

    Den Text habe ich mir ja nicht ausgedacht, das war die BG ETEM (bei dem Link oben Seite 6)

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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