Hi @ all,
welche Qualifikation ist notwendig um eine Unterweisung im bereich Elektrik/Elektronik durchzuführen?
Ich habe auf der schnelle leider nichts gefunden.
Gruß Michael
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Neues Benutzerkonto erstellenHi @ all,
welche Qualifikation ist notwendig um eine Unterweisung im bereich Elektrik/Elektronik durchzuführen?
Ich habe auf der schnelle leider nichts gefunden.
Gruß Michael
Hallo,
ich würde spontan sagen, er sollte aus dem Berufszweig kommen und auf dem aktuellen Stand der VDE sein um dieses richtig rüber zu bringen.
Gruß Roland
Ich denke keine besondere ausser das man der Vorgesetzte ist !
Zwei Leute, zwei Meinungen.
Jetzt eine Dritte:
Wer darf unterweisen? Der Weisungsbefugte (Chef). Wie kann man sicher und sachlich unterweisen? Indem man die Materie kennt.
Damit meine ich, derjenige sollte wissen was er da sagt. Zumindest in den Sicherheitsaspekten muss eine Fachkenntnis vorhanden sein.
Erstmal danke für eure Antworten, haben mir jedoch nicht so ganz weiter geholfen...
Ich habe jetzt was gefunden:
Wer ist für Unterweisungen zuständig?
Die Verantwortung für die Unterweisung liegt bei der Unternehmensleitung. In größeren Unternehmen überträgt sie diese Aufgabe in der Regel auf die Führungskräfte. Da nur Vorgesetzte der Belegschaft Weisungen erteilen dürfen, ist damit auch klar, dass Unterweisungen in der Arbeitssicherheit in der Regel von Vorgesetzten durchzuführen sind.
Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunktion aber auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im Bereich der Elektrotechnik können nur von fachlich geeigneten Personen (i.d.R. Elektrofachkraft) gegeben werden.
zu finden da: http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_…08_a04-2013.pdf
Gibt es hierzu Gegenargumente?
Gruß
....habe ich das nicht gesagt?
....habe ich das nicht gesagt?
Ja in gewisser Weise schon... Nur mir hat die Qualifikation (welche wird benötigt) gefehlt.
EFK & VEFK ist nur ein Titel, darauf sollte man sich nicht versteifen da es letztlich in vielen Unternehmen ein "Spielball" ist in der Hackordnung od ein übel zum Zweck
Wir haben z.B keine ernannte EFK bzw VEFK, bilden aber trotzdem aus im E-Bereich und unterweisen somit auch die Lehrlinge und 3te weil wir es aufgrund unserer Ausbildung/Titel dürfen
Und nu ? Somit dürfe ich also unsere Lehrlinge net mehr unterweisen sondern nur ausbilden was ja nicht klappt ohne Unterweisungen zum Thema Sicherheit usw
Mfg Dierk
Man muss das trennen , die normale Unterweisung macht der Vorgesetzte , die Fachunterweisung für die Elektroarbeiten der Fachmann. Wer keinen hat , macht sich einen per Beauftragung
So ist es.
Mahlzeit, auch.
Nicht jeder Vorgesetzte ist auch elektrisch angehaucht, nicht jeder Vorgesetzte ist der Staplerfahrer, der Crack in Sachen Aufzüge, Biostoffe, Brandschutz, etc.
Also holt sich der Vorgesetzte diese "Leistung" als Partnerleistung. Die Verantwortung liegt bei ihm!
Wir wissen auch alle, es ist üblich, die SiFa macht es schon. Meist eben auch ein Rundumsorglospaket.
Ich finde hier sollte man sich nicht streiten, sondern eher sagen, "Hut ab" vor Unternehmen, die das dann auch so unterstützen. Meist sind die etwas amerikanisch angehaucht. Dieses feeling ist noch nicht so ganz in Deutschland angekommen.
Moin,
Und nu ? Somit dürfe ich also unsere Lehrlinge net mehr unterweisen sondern nur ausbilden was ja nicht klappt ohne Unterweisungen zum Thema Sicherheit usw
ich denke das ist bei WIKI ganz gut erklärt... siehe da https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft.
Somit hast du als Meistert gar keine Probleme.
Gruß
Du musst zur EFK / VEFK ernannt werden, dies bist du nicht automatisch als Geselle/Meister.
Ich bin nur auf deine Aussage eingegangen
Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunktion aber
auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im
Bereich der Elektrotechnik können nur von fachlich geeigneten Personen
(i.d.R. Elektrofachkraft) gegeben werden.
Hier stört m.e. die bezeichnung EFK wenn man es genau nimmt
Mfg Dierk
Im Bereich der Elektrotechnik kommt zu der Vorgesetztenfunktion aber
auch die erforderliche Sach- und Fachkenntnis hinzu. Weisungen im
Bereich der Elektrotechnik können nur von fachlich geeigneten Personen
(i.d.R. Elektrofachkraft) gegeben werden.
Den Text habe ich mir ja nicht ausgedacht, das war die BG ETEM (bei dem Link oben Seite 6)
Gruß