Guten Abend,
ich hätte da eine Frage bezüglich des Volumen der Auffangwanne für Wasser gefährdende Stoffe.
Konkret gesagt wo finde ich die Vorschrift oder das Gesetz, das besagt dass:" Die Auffangvorrichtung (Auffangwanne) muss 10 % der gesamten über ihr gelagerten Menge auffangen, mindestens jedoch den Inhaltdes größten Einzelgebindes.In Wasserschutzgebieten muss 100 % der Lagermenge aufgefangen werden, soweit die Lagerung zulässig ist."
Für diese Information danke ich im Voraus.
Gruß,
Sigi