Auffangwanne für Gefahrstoffe

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  • Guten Abend,

    ich hätte da eine Frage bezüglich des Volumen der Auffangwanne für Wasser gefährdende Stoffe.
    Konkret gesagt wo finde ich die Vorschrift oder das Gesetz, das besagt dass:" Die Auffangvorrichtung (Auffangwanne) muss 10 % der gesamten über ihr gelagerten Menge auffangen, mindestens jedoch den Inhaltdes größten Einzelgebindes.In Wasserschutzgebieten muss 100 % der Lagermenge aufgefangen werden, soweit die Lagerung zulässig ist."

    Für diese Information danke ich im Voraus.


    Gruß,
    Sigi

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  • Diese Aussage ist so oder so ähnlich in der Regel in der VAwS zu finden.
    In Baden-Württemberg in Anhang 1, Nr. 3.1.3., gilt allerdings nur bis zu einer Lagermenge von 100 m3.
    Die TRGS fordert in 5.2 "... sollte ohne zusätzliche Maßnahmen mindestensden Rauminhalt des größten Behälters fassen können."

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Die VAwS wurde ja schon erwähnt. Evt. gibt es auch örtliche Gewässerschutzsatzungen, die weitere Auflagen machen. In Stuttgart gibt es z.B. die Heilquellenschutzverordnung, deren "Einzugsgebiet" erstaunlich groß ist.

    Weiterhin sollte man entsprechend der VAwS auf die Mengen achten, unter 100 L ist in der Regel fast nichts vorgeschrieben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    wann tritt den die neue Bundesanlagenverordnung (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - aus 16 Länderverordnungen wird eine Bundesverordnung) in Kraft?

    Gruß Andi

  • Da ist nach meinen Informationen noch alles offen, da das BMEL seinen Widerstand gegen die Regelungen zu Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) offenbar noch nicht aufgegeben hat und eine Einigung nicht in Sicht ist.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Zitat aus: Gefährliche Ladung "Die neue AwSV könnte frühestens am 1. September 2016 in Kraft treten; das wäre der Fall, wenn die Verordnung bereits in der 944. Plenarsitzung des BR am 22. April 2016 verabschiedet und sie im Mai im BGBl. bekannt gemacht wird."

    Da ich allerdings im Programm für die 944te Sitzung keine entsprechende Eintragung finden kann, gehe ich davon aus, dass dieser Themenpunkt verschoben wurde und somit wird wohl auch 2016 ohne AwSV auskommen müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.