Erstprüfung gemäß EN 60204 (elektrische Ausrüstung von Maschinen)

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Community,

    wir haben eine Maschine neu erworben. Der Hersteller hatte angeblich im Werk bei der "Vormontage" bereits die Messungen gemäß EN 60204 durchgeführt. Nun wurde die Maschine aber wieder abgebaut und bei uns im Werk errichtet. Hier sehe ich den Errichter/ Hersteller in der Pflicht, eine Prüfung der elektrischen Ausrüstung gemäß DIN VDE 0113-1 / EN 60204-1 vor Ort durchzuführen.
    Da die Maschine ja neu aufgebaut wurde, ist das Protokoll und Messung die im Werk des Herstellers durchgeführt wurde meines Erachtens nicht ausreichend.
    Hier benötige ich dringend Hilfe, wie ist hier die Erfahrung / Meinungen.

    Gruß Marco

  • ANZEIGE
  • Ich muss zumindest, da bin ich ganz bei dir

    - Abschaltbedingungen der Zuleitung inkl Riso usw
    - Schutzleiter niederohmig nachweise da die Anlage ja kompl. neu errichtet wurde
    - Stromaufnahme

    Dokumentieren. Die Internen Dinge sind ja noch die selben m.e. und da kann ich dann auf weitere Prüfungen ( e-technisch ) verzichten

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Moin,

    ich denke, die Maschine wurde nicht komplett in einem Stück zu euch gebracht, sondern in LKW-gerechten Stückchen?

    Dieser Gesamtaufbau muss dann entsprechend komplett geprüft werden.

    Damit nicht nur die Anschlussbedingungen, sondern auch ein Check aller Schutzeinrichtungen: Überstromauslöser für Antriebe, Steckdosen und Installationen innerhalb der Anlage, Sicherheitskreise, usw..

    Bei euch wird, denke ich, eine Übergabe mit Protokoll stattfinden. Bringt die Sachen mit an. Warnt aber fairerweise den Hersteller vor. Dann kann der das Prüfequipment dazu mitbringen oder aber er beauftragt einen örtlichen Partner, der die Elektrik checkt.
    Wie auch immer: schriftlich!!!

    Bei größeren Anlagen habe ich früher immer die BG mit ins Boot genommen. Wir hatten ein gutes Verhältnis und da haben die dann auch schon mal mit entsprechenden Schreiben geholfen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • @ Dierk,

    du meinst also, dass eine nochmalige Prüfung vor Ort nach dem Aufbau nicht mehr notwendig sein, verstehe ich das richtig?

    @ Waldmann,

    wie es leider ab und an ist, ist bei diesem Projekt von den Verantwortlichen Projektleitern geschlafen worden. Das interene Abnahmeprotokoll (welches z.B. solche Dokumente fordert) wurde nicht durchgeführt bei dieser Maschine, tolle Sache!! Zusätzlich habe ich heute noch herausgefunden, als ich die Einkaufsbedingungen durchgesehen habe, dass der "Textblock Arbeitsschutz" welcher genau diese Dinge explizit fordert nicht in der Bestellung vorhanden ist!!! Somit hätte man alles schriftlich gehabt, auch bzgl. Werksvertrag auf privatrechtlicher Beziehung. Das Ärgert mich maßlos! Die Maschine wurde wie du sagst zelregt angeliefert und dann errichtet, also Messung vor Ort wie.

    Aber noch mal back to Topic. die Offene zu klärende Frage ist, muss der Errichter ein solches Protokoll inkl. Messung nun vor Ort erstellen?!?!? Ich sage gemäß EN 60204 klar JA. Wer kann hier ggf aus der Norm zitieren, extra kaufen möchte ich die Norm erstmal nicht ;)

  • Ich bin davon ausgegangen das die Anlage kompl. fertig ist aus E-techn. Sicht, also "Steckerfertig"
    Wenn die natürlich noch Leitungen verlegen oder wieder im Schaltschrank auflegen brauche ich auch wieder eine Prüfung der gesamten Anlage wie Waldmann beschrieb und nicht nur eine Teilprüfung wie von mir beschrieben

    Man muss die Anlage sehen bzw wissen um was es geht damit man eine genauere Aussage machen kann

    Wurde die Anlage E-technisch auch neu aufgebaut oder waren es nur mech Komponenten ?
    Wenn letzteres reicht es m.e. nur noch einmal ne Teilprüfung zu machen.

    Der MSS wird sicher nicht auf einmal später schalten als vorher, auch das NT wird kaum mehr Leerlaufspannung od Restspannung haben usw

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • ANZEIGE
  • Hallo Koffer,

    dumm gelaufen.

    Was der Errichter (wer ist das? Ihr oder der Lieferant?) "muss", naja.

    Ist es der Lieferant, dann habt ihr dem ja den ordnungsgemäßen Zustand seiner Anlage bestätigt? Evtl. fehlt noch die Rest-Rate der Bezahlung, die sich auf Produktionszahlen bezieht, und mehr muss der dann nicht. Aber, ich kenne eure Verträge nicht.

    Für die Zukunft: Gebranntes Kind passt auf!

    Der Errichter der Anlage, wenn denn ihr das seit, seit wahrscheinlich eurem Energieversorger irgendwie verpflichtet (EVU-Bedingungen?). Je nach dem will der wahrscheinlich Daten, ein Messprotokoll, etc. haben. Auch hier aus der Ferne? Abchecken vor Ort. Vielleicht könnt ihr den freundlichen Elektriker des Ortes (der jetzt keine Angst vor Maschinen hat) mit ins Boot nehmen. Der kann zumindest mit Informationen dienen und beim Messen helfen.

    Vielleicht könntet ihr beim Hersteller dann ja etwas über die CE-Zertifizierung reissen. Vielleicht stehen da ja irgendwelche Werte drin, die dann nicht erreicht werden? Nachbessern einfordern.

    Vielleicht erwischt ihr ja auch den Hersteller bei einigen Schummeleien? Leistungsdaten können nicht erreicht werden? Schuzorgane sind nachweislich falsch eingestellt? Antriebe unterdimensioniert? FU's müssen optimiert werden? Programmablauf nicht ganz praktikabel? Mangelnde Dokumentation in der Landessprache? .....
    Hier ist dann euer Inst.-Personal gefragt und die pfiffigen Maschinenbediener. Dann ein Deal?

    Keine Ahnung also wie es weitergeht. Das ist jedoch alles kein Beinbruch. Ihr habt jetzt eben überflüssige Arbeit, die man sich hätte schenken können.
    Doch "hätte", ist vorbei.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • @ dierk,

    wie gesagt, die Maschine wurde nicht "Steckdosenfertig" geliefert, sondern vor Ort aufgebaut, jedoch waren diverse Elemente wie Schaltschrank etc vormontiert. (Es handelt sich um eine Tiefziehmaschine)

    @ Waldmann,

    ja es ist sehr ärgerlich und bedeutet viel unnötige Arbeit, aber da müssen wir nun wohl durch.

  • Moin,

    ok, dumm gelaufen, doch vorbei.

    Vielleicht könnt ihr ja den Hersteller/Lieferanten mit ins Boot nehmen und einen "deal" machen. Vielleicht braucht der ja noch Referenzobjekte? Ein wenig Werbung? Oder für später einen Musterbetrieb, den man weiteren Kunden zeigen kann?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • ist bei diesem Projekt von den Verantwortlichen Projektleitern geschlafen worden.

    Dann sollte man den Projektleiter einmal aufwecken und ihm kräftig auf die Füße treten. Zu was ist er denn Projektleiter, wenn er solch grundlegenden Dinge wie ein Abnahmeprotokoll vergisst?

    die Offene zu klärende Frage ist, muss der Errichter ein solches Protokoll inkl. Messung nun vor Ort erstellen?!?!?

    Ich gehe einmal davon aus, die Maschine ist nach Maschinenrichtlinie erstellt, dann ist §4 der 9.ProdSV vom Hersteller einzuhalten. Wie kann er das ohne entsprechende Prüfprotokolle?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,

    jaja der gute Projektleiter, hier habe ich schon Frust abgelassen, da es mich tierisch ank.....t, dass ich nun wieder der Sache hinterherrennen darf!

    Natürlich ist die Maschine entsprechend hergestellt, der Hersteller hatte ja auch ein entsprechendes Protokoll erstellt, jedoch zu dem Zeitpunkt, als die Maschine in den Hallen des Herstellers probehalber aufgestellt wurde, jedoch nicht mehr nachdem die Maschine bei uns wieder errichtet wurde. Gerade das ist ja mein Problem, dass m.M.n. ein erneutes Prüfen mit entsprechendem Protokoll BEI UNS durch den Hersteller erfolgen muss. Hier kam nun schon die Aussage, das die Verantwortung nun beim Betreiber liege, da die Maschine ja schon bei uns steht. Sehe ich als absoluten Quatsch, da der Hersteller ja erstmal die Maschine ordnungemäß übergeben muss. Nach erfolgter Abnahme wird die Betreiberpflicht relevant! Habe hierzu nun auch schon "Hilfe" seitens unseres GWA angefragt, da ich es leid bin mich immer wider mit Firmen zu streiten wenn es um Arbeitsschutzthemen geht :cursing:

    Gruß Marco

  • Hallo Marco,

    jein.
    Es kommt immer darauf an, was ihr letztlich vereinbart habt.

    Ich habe auch schon Maschinen in Italien unter Produktionsbedingungen (Leistung) abgenommen, anschließend wurden die zerstückelt und in D erneut, am Standort, aufgebaut.
    Wer hat das dann gemacht? Verantwortung und Leistung des Herstellers oder des Käufers? Ohne Kenntnisse der Verträge ist das so nicht zu beantworten.

    Für euch ist der Aufbau neu. Wer sagt denn, dass jetzt alles exakt so, wie beim Hersteller wieder verkabelt wurde? Ich denke die Zuleitung habt ihr aufgelegt, den Rest hat der Hersteller gemacht und die Produktionsleistung haben alle gemeinsam gecheckt?

    Aber du hast schon recht. Die Aufgabe der SiFa ist das nicht. --> --> --> Projektverantwortlicher.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)