Hallo Zusammen,
die Prüfung von Leitern und Tritten werden durch eine befähigte Person bei uns im Unternehmen durchgeführt. Jetzt meine Frage. Wir haben in unserer Kfz-Werkstatt eine Arbeitsgrube mit jeweils einer Treppe am Anfang und am Ende der Grube. Die Grube hat etwa eine Tiefe von 1,60 m. Können diese beide Treppen durch den Beauftragten welcher unsere Leitern und Tritte prüft mit geprüft werden, oder darf er das nicht.
Müssen diese Treppen überhaupt einer Prüfung unterzogen werden?
Viele Grüße