Wartung und Prüfung an Trafos und NSHV

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  • Hallo zusammen,
    ich hoffe das Thema ist hier richtig. Ich suche im Vorschriftendschungel einen Hinweis darauf, wie oft an Trafos und Niederspannungshauptverteilungen eine Wartung durchgeführt werden muss. Die gleiche Frage hätte ich zu Prüfpflicht und -umfang an o.g. Anlagen. Und um es rund zu machen; hat jemand einen Hinweis zum Vorgehen bei einer Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung an den genannten Anlagen.
    mit fr. Gruß
    Henry

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  • Eine dementsprechende Vorschrift ist mir nicht geläufig. Eventuell findest du etwas hierzu in der Niederspannungsrichtlinie. Diese habe ich bisher noch nicht eingesehen.Die Wartungsintervalle werden in der Regel vom Nutzer/Betreiber selber festgelegt. Ich war früher in einem EVU tätig. Dort haben wir die Trafos sowie Hoch und Niederspannungsschaltanlagen jährlich gewartet.
    Gruß Martin

  • Wir warten und prüfen diese Anlagen alle vier Jahre, da sie ortsfest sind

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Moin Henry,

    das sind verschiedene Dinge.

    Trafos sind meist in Stationen, Boxen oder Zellen eingebaut. Diese sind grundsätzlich nicht für jeden frei zugänglich. Hier sollte man zwischenzeitlich reinschauen (!) und den Zustand begutachten: Trafo trocken? Ölstand (u.U., falls Ölkühlung), Staubablagerungen, alles an Inventar (erden, prüfen, PSA, ...) noch vorhanden, etc.
    !x pro Jahr das Ding dann spannungsfrei machen (primär und sekundär, evtl. Solareinspeisung?) und dann putzen. Dies sollten Leute machen, die sich auch mit Begriffen wie Erden, Kurzschliessen, usw. auskennen. Also Minimum: 1 Elektrofachkraft.

    Hauptverteilungen kann man ebenfalls zwischenzeitlich auf Dreck, Staun, Feuchtigkeit, Brandlast begutachten. Ein Wärmebild zeigt dabei evtl. Quälereien, starke Belastungen, o.ä. unter Abdeckungen an. Hiermit kann man gefahrlos kontrollieren.

    Zu den Hauptverteilungen gehören Lastschalter. Diese auch 1x pro Jahr prüfen. Alle 4 Jahre würde ich eine Revision vom Hersteller machen lassen. Dabei werden die zerlegt, kontrolliert, gesäubert, gefettet und wieder zusammengebaut. Hier muss der Fachmann ran. Große Schalter haben eine Federkraft, die eine Hand abreißen kann. Die sind vorgespannt!!!

    Dann, der Vorredner sagte es schon, sind das alles ortsfeste Elektroanlagen. Hier würde ich max. alle 4 Jahre prüfen lassen. Bei bestimmten Umständen (viel Staub) auch mit einem verkürzten Intervall.

    Diese Dinge sind immer wieder Lieblingsthemen der Feuerversicherer. Habt ihr da irgendwelche Auflagen? Falls ja, auch diese beachten.

    Zum schalten der Transformatoren (z.B. 10KV auf 400V) braucht ihr einen Schaltberechtigten. Das ist eine Elektrofachkraft mit Zusatzausbildung. Der Schneidermeister hat da nichts zu suchen.

    Letzlich überlege, was du an Protokollen, Nachweisen und Papierkram brauchst.

    Spannende Aufgabe. Bitte nur von Fachleuten machen lassen!!!!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...und dann müssen die Mittelspannungsschalter geprüft werden. Alle x-Jahre muß hier ein Ölwechsel durchgeführt werden. Die Einstellung der Schutzrelais muß alle x-Jahre geprüft werden.
    Prüfzeit hängt vom Relaistyp ab.
    Der Spannungsprüfer für MS-Anlagen muß regelmäßig vom Hersteller überprüft werden. Die Erdungsgarnitur muß den Ik der Anlage entsprechen.
    Dann kann noch die Niederohmigkeit der Leistungsschalter gemessen werden.
    In MS-Anlagen müssen die geforderten Hinweistafeln vorhanden sein.
    Die Station muß entsprechend gekennzeichnet sein, wer hat den Schlüssel?
    Frag doch mal die verantwortliche Elektrofachkraft, die müßte Dir sagen können, welche Arbeiten bis jetzt an der Anlage ausgeführt wurden.

    Mfg

    FS

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  • Hi,

    ich greife da beim Vorredner an: Schlüssel!!!

    Oft haben Firmen ein Schließsystem. Der Geschäftsführer und andere wichtige Kameraden haben einen Generalschlüssel, ok.

    Die haben in elektrischen Anlagen NICHTS ZU SUCHEN. Ergo: Zylindertausch gegen einen XY-Zylinder und keinem vom System.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wir prüfen z.B alle 6mon Sichtkontrolle und alle 3 Jahre wird kompl. abgeschaltet ( Erfahrungswerte aus den Vorjahren sind vorhanden )

    Dann sind z.B die Schütze der Kompensationsanlage fällig da ein gewisses Level der Schaltspiele erreicht ist

    Spannungsprüfer ist alle 6 Jahre fällig, Notleuchten usw alle 4 ( zumindest die bei uns in der Station verbaut sind )

    Zutritt zur Trafostation , da gibt es schon div Töne aus einigen Richtungen das es Regional sogar zur Auflage werden soll das nur Leute mit Schaltberechtigung = der Spannung Zugang erhalten dürfen.. Wären bei uns dann 20kV


    Mfg

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • ......macht Sinn.

    Wobei ich das mit der "Schaltberechtigung" noch nicht offiziell gesehen habe. Wird vielleicht auch schwierig, wenn ein Unternehmen einen "Schalter" hat, aber min. zwei Leute sollen in die Anlage?

    Auf meiner Schaltberechtigung steht irgendwas von "bis 30kV". Wenn man dann vor einer Anlage steht, dann hat man schon Respekt davor. Da wird jeder Schritt 3x überlegt. Selbst nur beim Betätigen der Schalter, also ohne Last, knallen die Dinger schon ganz schön.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Es geht wohl darum das zumindest einer dabei ist der weiß was er macht ;)


    Ja, respeKt muss man haben. Routine endet schnell auf einem Kehrblech in den Anlagen

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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