Raum und Absaugung EX Geschützt bei Arbeiten mit Ameisensäure

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  • Hallo,

    bei uns gibt es einen Arbeitsplatz (Raum ohne Fenster) an dem Kaffeemaschinen mit Ameisensäure gereinigt werden. Nun soll eine Absaugung an dem Arbeitsplatz installiert werden. Jetzt zu meiner Frage:
    Im Sicherheitsdatenblatt heißt es:
    H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
    Brennbar. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden

    Dies bedeutet dass ich eine EX geschützte Absaugung brauche?
    Muss ich dann auch den ganzen Raum EX schützen oder nur um den Arbeitsplatz?

    Danke für Eure Hilfe ?(

    Michael

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  • Hallo Michael,

    mit den Angaben Deines Posts kann man die Frage nach dem notwendigen Ex-Schutz nicht beantworten. Aber evtl helfen ja folgende Punkte bei dem Thema weiter:

    • wie immer darf man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei sind u.A folgende Fragen wichtig:

      • treten gefährliche Konzentrationen auf, die zu Brand- und Explosionsgefahr führen können?
      • sind mögliche Zündquellen vorhanden?
      • welche Auswirkungen auf die Beschäftigten sind zu erwarten?
    • als Faustregel kann man von einer gefährlichen Ex-Atmosphäre ausgehen, wenn mehr als 10 Liter explsosionsfähige Atmosphäre in einem geschlossenen Raum auftritt (oder auch bei 1/1000 ds Raumvolumens)

    Also allein aus der Angabe im Sicherheitsdatenblatt kann man die weiteren Maßnahmen nicht ableiten.

    Viele Grüße aus Dresden

    EHS-Mann

  • an dem Kaffeemaschinen mit Ameisensäure gereinigt werden.

    Wer kommt denn auf die Idee und warum?

    Der Flammpunkt von Ameisensäure liegt bei 45°C. Ist es dann noch eine wässrig verdünnte Lösung, dürfte er deutlich höher liegen. Sofern die Ameisensäure nicht per Sprühverfahren fein verteilt wird, gehe ich davon aus, dass da tendenziell eher keine explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Allerdings wäre für eine bessere Abschätzung noch der Tagesverbrauch und die Konzentration sowie der Umgang notwendig. Die untere Explosionsgrenze liegt bei 10 Vol.-% bzw. 190 g/m³, da müsste man ja die Maschinen schon fast im Tauchbad behandeln, dass man auf solche Werte kommt. Der AGW ist dabei schon lange überschritten. Einschalten sollte man die Maschinen bei der Behandlung aber auf keinen Fall!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (24. März 2016 um 15:18)

  • Hallo,

    wenn es um die Ermittlung und Bewertung von möglichen Explosionsrisiken geht, man selber wohl keine Fachkunde hat im Ex-Bereich, glaube ich nicht, dass dieses Forum hier geeignet ist eine brauchbare und sichere Lösung, aufgrund der gemachten Angaben, zu bieten.

    Wenn keine fachlich fundierte Ex-Schutz-Qualifikation in eurem Haus vorhanden ist, sollte die Beratung dahingehend sein, einen entsprechenden Fachmann evtl auch extern, hinzuziehen.

    BetrSichV:

    Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen ist deren Explosionssicherheit sowie die der Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung und der Maßnahmen zum Schutz Dritter zu prüfen.

    Anhang 4 Nr. 3.8 BetrSichV schreibt nicht nur diese Prüfung vor, sondern formuliert - in Ergänzung zu § 2 Abs. 7 -, dass die hier einzusetzende befähigte Person über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Explosionsschutzes verfügen muss.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • glaube ich nicht, dass dieses Forum hier geeignet ist eine brauchbare und sichere Lösung, aufgrund der gemachten Angaben, zu bieten.

    Welches öffentliche Forum bietet absolute Sicherheit bei einer Informationssuche?
    Keines. Ich kann auch Deine Empfehlung nachvollziehen und finde diese durchaus vernünftig.
    Allerdings halte ich es für sinnvoll, sich im Vorfeld ein wenig zu erkundigen, denn die externen Berater haben nicht selten auch gewisse Eigeninteressen, die den Auftraggeber unter Umständen unnötig teuer zu stehen kommen.
    Im beschriebenen Fall sind noch einige Parameter zu bestimmen, bevor man eine eindeutige Bewertung abgeben kann. Neben der Konzentration der verwendeten Ameisensäure sind die Mengen, das Auftragsverfahren und die dabei vorherrschenden Temperaturen relevant. Natürlich auch, welche Zündquellen noch vor Ort vorhanden sind usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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