Alleinarbeit bei Erzieher/innen einer Kita

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  • Hallo zusammen, ich habe mal wieder ein Frage.

    Könnt ihr mir zum oben genannten Thema Tips geben ob eine Erzieher/in alleine unterweg sein darf mit den Kinder? Hier ein Beispiel: Erzieher/in haben 6-8 Kinder und gehen spazieren, im Wald, Ortschaft etc. und das alleine.

    Ist dieses zulässig? Wer wird haftbar gemacht, wenn den Kindern etwas passiert, wo im Vorfeld einer Erzierher/in vielleicht schon ein Unglücksfall eingetreten ist.

    Bin für jeden Tip und jeder Hilfstellung dankbar.

    Schöne Ostern allen zusammen noch.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • alleine unterweg sein darf mit den Kinder?

    Warum sollte sie/er das nicht dürfen?
    Ich kenne dazu nur die pauschalen Aussagen, ach da passiert doch nix.

    Ist dieses zulässig?

    Ich würde sagen, dass entscheidet der Träger oder die Leitung der Einrichtungen. Häufig kann man diese Gruppen ja sehen. Ich persönlich halte dies häufig für sehr bedenklich. Warum sollt dies unzulässig sein?

    Zitat von jepi1

    Wer wird haftbar gemacht

    In welchem Zusammenhang? Wenn der/die Erzieher/in mit dem Handy spielt das Kind läuft auf die Straße und verunglückt ist die Sache eindeutig würde ich behaupten.
    Ansonsten kommt es immer auf das Ereignis an.
    Ich kenne in der Umgebung viele Einrichtungen bei denen jetzt jeder zum Ersthelfer ausgebildet wird, weil es gab da mal einen Fall, wo dann was passiert ist etc. und dann wird natürlich gehandelt

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid (24. März 2016 um 09:40)

  • Hallo jepi 1,

    je nach Gefährdung sehe ich auch eine zweite Aufsichtsperson für notwendig.

    z.B.
    Spaziergang durch Feldwege und gute Sichtbarkeit zusätzlich ein Handy für den Notruf. Eine Erzieherin für 6-8 Kinder sehe ich als ausreichend.

    Theaterbesuch zu erreichen mit Öffentlichen Verkehrsmitteln und Überqueren von Stark befahrenen Straßen. Zwei Erzieherinnen für 6-8 Kinder sehe ich als zwingend notwendig.

    Also GB erstellen und danach handeln.

    Grüße

  • Meiner Meinung nach würde ich solche organisatorischen Sachen der Kindertagesleitung überlassen, da du als Sifa ja nicht für die Kinder verantwortlich bist sondern für die Mitarbeiter (Erzieher, Reinigungskraft usw.)

    Bei einem Unfall kann evtl. die KITA haftbar gemacht werden wenn ein Fürsorgeverletzung der Erzieher nachgewiesen wird.

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