Arbeitsmittel ohne Betriebsanweisung

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  • Ich sage es mal anders --> der Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer die Arbeitsmittel nutzen und die Tätigkeiten ausführen.....macht GBU, Unterweist, stellt BA zur Verfügung etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Kelte vermisst sie schon? :D

    Ich weiß nicht ob meine Frage hier nun reinpasst aber ich stell sie einfach mal ;)

    Ein Subunternehmen verwendet für die nächsten 6 Monate, die Arbeitsmittel, welche zum größten Teil vom Generalauftragnehmer bereitgestellt wurden. Wer ist für die Beurteilung der Arbeitsmittel sowie die dazugehörigen Maßnahmen verantwortlich? Ich hab leider schon alle drei Alternativen (Sub / Generalunternehmen / beide) als Antwort bekommen und somit würde mich eure Meinung interessieren.

    Hallo
    wegen einiger Mutmaßungen, welche rechtlich so nicht "pauschal" korrekt sind, möchte ich gerne einen Hinweis geben, falls noch nicht geschehen hat der Generalunternehmer, welcher das Arbeitsmittel überlässt dies zu dokumentieren und dem Verwender auf seine Verantwortung hinzuweisen. Grundsätzlich ist der Generalunternehmer für den ordnungsgemäßen Zustand des Betriebsmittels verantwortlich.
    Durch die Verwendung eines Bohrhammers erwächst dem Subunternehmer keine Verantwortung bspw. die GBV A3 Prüfung durchzuführen. Selbst der schlichte Hinweis, dass vor dem Verwendung eine Inaugenscheinnahme durch den Nutzer zu erfolgen hat, würde ich aus Haftungsgründen schriftlich fixieren.

    Wir hatten eine gleichwertige Situation in Krankenhäusern, dass diverse Auftragnehmer "mal eben schnell" an die Kreissäge, Bohrmaschine oder Drehbank mussten. Hierfür mussten entsprechende Dokumente ausgefüllt werden und der Hinweis war auch in der Richtlinie für Fremdfirmen verankert.

    Natürlich hat der Subunternehmer die Gefährdungsbeurteilung, Einweisung und Betriebsanweisung für seine Beswchäftigten zu erstellen und die Beschäftigten hierzu zu unterweisen - hier hat der GU nichts damit zu tun.

    siehe Bildauszug als Bsp.: