Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung

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  • Moin,

    ohne jetzt zu schreiben, was ich von einigen Themen halte, die mit voraussichtlichen Zeitangaben als betriebsspezifische Betreuung anzugeben sind (z.B. "Initiative, Entscheidung des Arbeitgebers bzw. Erfordernis zu Schwerpunktprogrammen nach besonders schwerwiegenden Unfällen") :rolleyes: ,hier meine Praxis an zwei Beispielen:

    1: Malerbetrieb, 21 Mitarbeiter; 21 * 1,5 * 0,8 = 25,2 h/a Grundbetreuung. Im ersten Jahr Anfang von "Null", d.h. viel Aufwand, mit 25 h komme ich nicht aus, also definiere ich betriebsspez. Betreuung mit ca. 25 h - egal, welche Themen (z.B. "Divergenz zwischen Fähigkeitsprofil der Beschäftigten und Anforderungsprofil durch die Arbeitsaufgabe unter den Bedingungen alternder Belegschaften") in diesem Bereich formuliert sind.
    Im Folgejahr reichen mir vielleicht die 25 h zzgl. Zeit für Schulungen, die der Unternehmer nicht selbst durchführen möchte.

    2: Hersteller von Knabberzeug; 160 Mitarbeiter; 160 * 1,5 h/a * 0,8 = 192 h/a; dort bin ich seit mehr als sechs Jahren tätig, alles wesentliche ist getan, einiges ist ein "Selbstläufer" ... was zum Teufel soll ich tun, um die 192 h/a voll zu bekommen? Und - ich stelle keine Rechnungen über "Soll-Stunden", die ich nicht geleistet habe. Dass ich in solch einem Fall den Aufwand für die betriebsspez. Betreuung auf Null setze, ist klar - auch wenn ich Schulungen durchführe, die normalerweise in den Bereich "betriebsspez. Betreuung" fallen. ... und wg. der 192 h verhandele ich mit der zuständigen TAP, ob auch eine geringere Betreuungszeit geduldet wird.

    ... vielleicht hilft Dir diese Betrachtung ein kleines bisserl weiter ... ;)
    Meine Auftraggeber und die zuständigen BGn hatten bislang kein Problem damit :whistling:

    Vielen Dank für dein Beitrag!

    Deine Beispiele verdeutlichen mir, dass die DGUV V 2 in der Praxis gewisse Defizite hat und viele Berater diese unterschiedlich auslegen können. Es gibt z.B. Unternehmen die weniger nach der DGUV V2 sondern eher nach einem AMS-System, arbeiten. Dabei koppeln die den jährlichen Beitrag an die Gefährdungsstufe des Unternehmens. D.h. zu Beginn der Betreuung ist die Gefährdungsstufe des Unternehmen sehr hoch, da kaum Arbeitsschutz betrieben wird. Im Laufe der Betreuung reduzieren sich jedoch die Gefährdungen in dem Unternehmen und der Kunde profitieren von geringeren Kosten für die FaSi. Denke das System werde auch ich bei meinen Kunden umsetzen, da es der Realität viel näher kommt.

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  • 2: Hersteller von Knabberzeug; 160 Mitarbeiter; 160 * 1,5 h/a * 0,8 = 192 h/a; dort bin ich seit mehr als sechs Jahren tätig, alles wesentliche ist getan, einiges ist ein "Selbstläufer" ... was zum Teufel soll ich tun, um die 192 h/a voll zu bekommen? Und - ich stelle keine Rechnungen über "Soll-Stunden", die ich nicht geleistet habe.

    Des Weiteren habe ich mitbekommen, dass viele der Großen in ihren Verträgen eine Holschuld des Kunden vereinbaren. D.h der Kunde ist in der Pflicht, die festgelegten Grundbetreuungsstunden abzurufen. Sollte er diese nicht abrufen hat er Pech gehabt, denn es wird trotzdem der volle Pauschalbetrag für die Grundbetreuung in Rechnung gestellt. Wie verbreitet ist eigentlich dieses Geschäftsmodell und informiert ihr eure Kunden regelmäßig wie lange ihr für eine Aufgabe benötigt habt z.B. die Erstellung einer GBU?

  • Moin,

    Im Laufe der Betreuung reduzieren sich jedoch die Gefährdungen in dem Unternehmen und der Kunde profitieren von geringeren Kosten für die FaSi.

    ich unterstelle, dass das auch von den Erstellern der DGUV V2 so geplant war und man daher den betriebsspezifischen Anteil formuliert hat.
    Dass es eine zu hohe Grundbetreuungszeit geben könnte, wurde offensichtlich nicht berücksichtigt.

    Als Dienstleister berücksichtige ich das und verhandele mit den BGn, denen die Problematik natürlich bekannt ist.
    Die DGUV V2 kann zu einem Wahnsinn mutieren, weil nur noch nach Branchen, aber nicht mehr nach Tätigkeiten unterschieden wird.
    Ich habe das schon vor langer Zeit hier diskutiert:
    DGUV 2 - Einzelfallprüfung

    Zitat

    Des Weiteren habe ich mitbekommen, dass viele der Großen in ihren Verträgen eine Holschuld des Kunden vereinbaren.

    Da es nicht allzuviele Anbieter von Betriebsmedizinern gibt, habe ich auch in einigen meiner Unternehmen solche Verträge mit einem Anbieter mit drei Buchstaben.
    Dort ist man allerdings etwas verärgert über mich, weil ich (die Verträge kann ich nicht ändern) dafür sorge, dass die Betriebsmediziner die Stunden auch ableisten ... :evil:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo a.r.ni,
    Haha..dass kann ich mir vorstellen. Böse,böse externe Fasi.
    Mir hat mal eine Sifa von der 3 Buchstabengruppe erzählt,dass es dort Ba's gibt,die eine externe Sifa gerne aus einem Betrieb rauskicken. Ist uns bisher noch nicht passiert.
    Wir raten unseren Kunden aber mittlerweile von Verträgen mit diesen Abzockern ab.Anders kann man die nicht nennen.
    Grüße Colibrie

  • Moin,

    Sifa von der 3 Buchstabengruppe erzählt,dass es dort Ba's gibt,die eine externe Sifa gerne aus einem Betrieb rauskicken.

    Hier bin ich selbstbewusst: meine Unternehmen würden mich von solch einem Versuch in Kenntnis setzen ... und eher den Betriebsmediziner in die Wüste schicken ... Erinnerung bzgl. Betreuungszeit: 80:20 (und manchmal (60:40) ... aber immer Schwerpunkt auf die Arbeitssicherheit.

    Und im Ernst: wenn ich Betriebe betreue, die bspw. als Großhandel einfache Lagertätigkeit und Auslieferung mit firmeneigenen Lkw haben - wozu brauche ich eine Betreuung eines Betriebsmediziners (ich brauche eigentlich nur die Vorsorgen!)?

    Unter uns - bei den meisten meiner Kunden brauche ich keine betriebsärztliche Betreuung!
    Wer das anders sieht:
    Bitte gerne Argumente (ohne "psychische Belastungen", die meist von außen in das Unternehmen gebracht werden), damit auch ich etwas dazu lerne!

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Dem kann ich mich nur anschließen.

    Bei dem 80-20-Modell kommen wir auf etwas über 200 Std. für den Medizinmann in der theor. Grundbetreuung.

    Zum Glück ist der recht bodenständig. Somit haben wir uns auf 100 Std. im Jahr geeinigt, darin sind alle Doktorspiele einschließlich externe Untersuchungen. Das wird bezahlt, pauschal. Alles was dann darüber hinausgeht, ist ja auch angefallen und wird ebenfalls gezahlt.
    Jeder der mag und seine Bedürfnisse hat darf natürlich auch so zum BA (Praxis) gehen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)