Im Bereich Zeitarbeit sollen die Arbeitsplätze grundsätzlich vor Ort besichtigt werden. Da das etwa bei Montagetätigkeiten auf wechselnden Baustellen nicht immer zu realisieren ist, besteht die Möglichkeit, nach einer grundsätzlichen Beurteilung einen Selbstcheck durch qualifizierte Beschäftigte vornehmen zu lassen. Die Mitarbeiter müssen für einen Selbstcheck besonders qualifiziert und unterwiesen sein. Nachvollziehbar und vernünftig. Nur von wem und mit welchen Inhalten? Dazu habe ich bei der für die Zeitarbeit zuständige VBG nichts gefunden. Hat einer von Euch diesbezüglich Kenntnis oder Erfahrung und kann mir sagen, was da gefordert ist bzw. wo ich die passenden Informationen finden kann? Danke im voraus.
Gruß Michael