Welche Qualifikation für den Selbstcheck eines Leiharbeiters?

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  • Im Bereich Zeitarbeit sollen die Arbeitsplätze grundsätzlich vor Ort besichtigt werden. Da das etwa bei Montagetätigkeiten auf wechselnden Baustellen nicht immer zu realisieren ist, besteht die Möglichkeit, nach einer grundsätzlichen Beurteilung einen Selbstcheck durch qualifizierte Beschäftigte vornehmen zu lassen. Die Mitarbeiter müssen für einen Selbstcheck besonders qualifiziert und unterwiesen sein. Nachvollziehbar und vernünftig. Nur von wem und mit welchen Inhalten? Dazu habe ich bei der für die Zeitarbeit zuständige VBG nichts gefunden. Hat einer von Euch diesbezüglich Kenntnis oder Erfahrung und kann mir sagen, was da gefordert ist bzw. wo ich die passenden Informationen finden kann? Danke im voraus.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo Michael,

    die Mitarbeiter müssen unter anderem wissen, wie sie Gefährdungen ermitteln, sie müssen die Gefährdungsbeurteilung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen kennen, sie müssen abschätzen können ob die Einsatzbedingungen den angeforderten Personalqualifikationen entsprechen und natürlich im Umgang mit dem Selbstcheck unterwiesen sein.
    Die Seminare der VBG, die auch zum Sicherheitsbeauftragten qualifizieren, bieten sich dafür imo bestens an. Aber auch Du kannst die Mitarbeiter entsprechend selber schulen. Dann würde ich die Inhalte aber mit der zuständigen TAP absprechen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Seminare kommen schon aus rein praktischen Gründen nicht in Frage, da diese ja nicht nach Bedarf stattfinden. Außerdem liegt die übliche Beschäftigungsdauer in der Zeitarbeitsbranche bei nur knapp 3 Monaten. Die Qualifizierung/Unterweisung für die Durchführung der Selbstchecks muß also intern geregelt werden. Aber das mit der TAP ist ein guter Gedanke. Es ist ja nicht so, daß mir keine sinnvollen Inhalte einfielen, ich möchte nur vermeiden, es falsch zu machen, weil ich mir nicht bekannte Auflagen außer Acht lasse.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • VBG: "Die Durchführung des Beschäftigten-Selbstchecks soll nur durch Fachkräfte erfolgen, die in der Handhabung des Beschäftigten-Selbstchecks unterwiesen wurden."

    Beschäftigten-Selbstcheck

    Gibt es dort keine festangestellte Leitungskraft?

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  • Um das Verfahren geht es ja. Der Hinweis auf die Unterweisung steht dort, aber nicht, wie tief die Unterweisung gehen muß bzw. wie umfangreich sie ausfallen muß.

    Ich werde erst einmal Unterweisungsunterlagen erstellen (evtl. in Form einer Betriebsunterweisung? Muß ich mal sehen) und diese Unterlagen der TAP vorlegen. Im Grunde handelt es sich ja nur um einen Soll-/Istzustandsvergleich. Nehmen wir die PSA als Beispiel: Der Mitarbeiter muß ja nicht beurteilen, ob und welche PSA benötigt wird, er muß nur prüfen, ob die geforderte PSA tatsächlich vorhanden ist. Das sollte jedes Grundschulkind schaffen...


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ich denke, ihr solltet mal das Stichwort LMRA googlen. Die Last-Minute-Risk-Analysis ist das, was ihr möchtet. Dazu braucht es m.E. nach keine "Fachkraft", sondern einen sauber unterwiesenen Arbeitnehmer, der die Aufgabe "mach eine LMRA" ausdrücklich zugewiesen bekommt.

  • Jein. Die Last Minute Risk Analysis oder auch Last Minute Risk Assessment ist meiner Ansicht nach ein sehr gutes Mittel, um das Gefahrenbewußtsein der Mitarbeiter zu stärken, aber sie ist nicht geeignet die Gefährdungsbeurteilung zu ersetzen, weil der Mitarbeiter damit die volle Verantwortung für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung übernehmen müßte.

    Wie es rechtssicher machbar ist, ist ja von der BG vorgegeben: Eine Gefährdungsbeurteilung für die typischen Gefährdungen und ein Selbstcheck. Das ist damit bereits festgelegt und meine Frage zielt deshalb auch nur darauf ab, wie die geforderte Qualifikation des Mitarbeiters erfolgen kann.

    Ich habe jetzt eine Betriebsanweisung erstellt, die als Unterweisungsbasis dienen soll und werde das Konzept mit der TAP besprechen bzw. abnehmen lassen. Mitte Februar haben wir einen Termin und dann schauen wir mal.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.