Abnahme und Inbetriebnahme von Maschinen

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  • Hallo,

    wir wollen eine Verfahrensanweisung für die Inbetriebnahme neuer Maschinen und Anlagen in unserer Fertigung erstellen. Welche Checklisten, Abnahme-/ Inbetriebnahmeprotokolle benutzt ihr hierfür. Welche Regelwerke nutzt ihr für die Inbetrieb- und Abnahme neuer Maschinen?

    Vielen Dank
    Helmut

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  • Hallo Helmut,

    beim rechtlichen Regelwerk sind das Produktsicherheitsgesetz mit den entsprehcenden Verordnungen ganz vorne. Dazu, natürlich ganz wichtig, die Betriebssicherheitsverordnung.
    Gibt es bei deinen Maschinen DIN - Normen, die relevant sind? (z.B. die DIN 11 111 für Textilmaschinen)? Dann natürlich die.

    Ansonsten natürlich immer der vergleich Lasten - /Pflichtenheft zu dem, was gefertigt wurde.
    Empfehlen kann ich, vor allem auch im Sonderbau, auch nicht erst dann auf die Maschine zu schauen, wenn sie fertig geliefert wird. Besser ist es mit dem Hersteller Punkte einer "Zwischenabnahme" zu vereinbaren. Damit lassen sich Mängel abstellen, ehe die Maschine fertig ist.
    Und noch ein Tipp: Bezieht gerade dabei auch die Kollegen ein, die die Maschine später einmal bedienen sollen.
    Gerade bei den Bedienung fallen dabei manchmal Punkte im Bereich der Ergonomie auf (höhe und Position von Bedienelementen, Position der späteren Bediener etc.).

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin moin,

    wie vom Kollegen FSCH schon verlinkt helfen hier die Merkblätter der T- Reihe.
    Diese setzen wir auch grundsätzlich zu Abnahme von Maschinen ein. Hier werden die wesentlichen Anforderungen der MaschRL / GPSG abgefragt, was schonmal eine super Basis ist.

    Aufbauend sollte man diese Liste/ Listen noch ergänzen wenn an die Maschine bestimmte Forderungen aus Normen gestellt werden wie beispielsweise bei Rollenschneidmaschinen der Papierindustrie. Hier ist es jedoch immer so eine Sache wieweit man sich als Betreiber in Normen etc. einlesen kann oder auch soll. Es ist dem Betreiber nicht zumutbar, dass er alle relevanten Normen einer Sondermaschine besitzt und auch umsetzt. Dies ist klar aufgabe des Herstellers, der dies als Ergebniss des Konformitätsbewertungsverfahrens in der Konformitätserklärung belegt. Hier sollte im Vorfeld über das Lastenheft klar geregelt werden was Sache ist.

    Gruß Marco

    Einmal editiert, zuletzt von Koffer 81 (18. Januar 2016 um 09:42)

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  • Hallo,

    die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme wird bei uns vom Leiter der elektrische Instandhaltung, dem Projektverantwortlichen und mir als Sifa durchgeführt. Das ist auch oft der Personenkreis der die Vorabnahme beimHersteller durchführt.

    Gruß Holger

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