Hallo Kollegen,
ich lese gerade das das "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" auch für Physiotherapeuten und Pflegekräfte gültig ist.
klick
Ich habe mich noch nicht kundig gemacht ab wann das Gesetz gültig ist o.ä..
Die Annahme von Geschenken und deren Obergrenze haben wir bisher in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Meine Fragen dazu: ist das ausreichend, sollte eine extra Unterweisung erfolgen, wie sollte man die Archivierung beim Ausscheiden des Mitarbeiters regeln?
Welche Erfahrungen hab ihr mit dem gleichen oder ähnlichen Themen?
Vielen Dank und guten Rutsch. Ich freue mich auf eurer geballtes WISSEN im neuen Jahr.
Reinhard