Füllen von Atemluftflaschen

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  • Hallo zusammen,

    ich hätte da eine Frage bzgl. des Füllens von vom Druckluftflaschen (hier: Atemschutzflaschen). Ich hbae nirgendwoe eine Grundlage gefunden, in der vermerkt ist, wer auf die Anlage einweisen darf. Die TRG 555 und TRBS3145 sind da sehr schwammig. Lehrmeinung ist, dass nur "Vom Hersteller eingewiesene und regelm. unterweiesene Personen" die Anlage bedienen dürfen. Mir fehlt nur aktuell die Grundlage... Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke.

    Gruß
    dwein112

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  • Hallo,

    in der BGI/ GUV-I 8674 wird in Anlage 2 im
    Zusammenhang mit der Erst- und Wiederholungs-
    unterweisung auf die TRG 402 verwiesen (Nachfolger
    TRG 402?).

    Siehe hier:

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8674.pdf

    (Seite 42)

    und dann

    hier http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/163260,3


    dort stehen die "Anforderungen".

    Dies dürfte aber nicht mehr der aktuelle Stand sein, wobei
    mir auch kein anderer bekannt ist.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Auch diese hatte ich schon gefunden. Da steht nur drin, dass der Befüller "zuverlässig, unterwiesen und geeignet" ist. Bzgl. der Unterweisung auf die TRGS 555. Ich gehe jetzt davon aus, dass ich unterwiesen bin und auch entsprechend weiter unterweisen kann/darf.

    Ich denke, dass hat sich mit der Betriebssicherheitsverordnung soweit "aufgeweicht", dass die alte "Lehraussage" unserer Landesfeuerwehrschule (Füllen nur nach Einweisung des Herstellers) nicht mehr greift. Da der Lehrgang "Atmschutzgerätewarte" nicht mehr angeboten wird, gibt es auch keine aktuelle Aussage mehr...

    Danke für eure Unterstützung.

    Gruß
    dwein112

  • Hallo,

    Ok. Danke. Das hab ich auch gefunden. Nur die Frage ist: Wie bekomme ich die Sachkunde, das ist nirgendwo erörtert...

    was steht in der TRG 402?
    Auszug:

    "Eine fachkundige Person im Sinne dieser TRG ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung oder seiner durch praktische Tätigkeit gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Füllanlagen nach TRG 400 Nr. 2.1, die von dieser Anlage ausgehenden möglichen Gefahren erkennen kann."

    und

    2.3 Die Beschäftigten sind mindestens zu unterweisen in bezug auf

    • 1.die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasen,
    • 2.die Sicherheitsvorschriften, insbesondere die vorliegende TRG,
    • 3.die Maßnahmen bei Störungen, Schadensfällen und Unfällen,
    • 4.die Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen und der Schutzausrüstungen,
    • 5.die Bedienung und Wartung der Füllanlage, und zwar unter Zugrundelegung der Bedienungsanweisung (s. Nummer 3.1).



    Als fachliche Ausbildung würde ich hier u.a. den Besuch
    entsprechender Lehrgänge zum AS-Wart oder herstellerbezogene
    Lehrgänge sehen. Praktische Tätigkeit, dies wäre ja dann
    u.a. durch einen AS-Wart als Multiplikator möglich.

    Andere Meinung?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    dann dürfte alles in Ordnung.
    Ich habe gerade gesehen das wir aus der gleichen Region kommen,
    Massong (Frankenthal) bietet entsprechende Unterweisungen an,
    siehe hier:

    http://www.massong.com/assets/files/2…rbroschuere.pdf

    (Seite 19)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Interessant wäre in diesem Zusammenhang wohl auch, ob die Füllanlage noch den Vorgaben der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung entspricht. Wenn ich es recht im Kopf habe, wurden da einige Vorgaben bei Druckanlagen konkretisiert und teilweise verschärft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Simon,

    ja, kommen aus der gleichen Ecke ;)

    Seminartermin für 2016 steht noch nicht fest. Muss da den AD mal ansprechen, liegt aber an der Teilnehmerzahl.
    Die Frage ist, ob dieses notwendig ist....

    Gruß
    dwein112