Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage bzgl. des Füllens von vom Druckluftflaschen (hier: Atemschutzflaschen). Ich hbae nirgendwoe eine Grundlage gefunden, in der vermerkt ist, wer auf die Anlage einweisen darf. Die TRG 555 und TRBS3145 sind da sehr schwammig. Lehrmeinung ist, dass nur "Vom Hersteller eingewiesene und regelm. unterweiesene Personen" die Anlage bedienen dürfen. Mir fehlt nur aktuell die Grundlage... Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke.
Gruß
dwein112