Firma Gefahrstoffraum

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  • Hallo,
    meine Firma sucht eine Firma die sich mit Gefahrstoffräumen auskennt. Wir haben einen Raum zur Verfügung und wollen den so umrüsten lassen, dass alle Gefahrstoffe und Kleinarbeiten durchgeführt werden können.
    Kennt einer von euch eine Firma die dies professionell umsetzten kann? Im Raum Berlin wäre nicht schlecht.

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Hi Neut_M,

    danke für den Link. Ich habe mir die Firma mal angesehen, so wie es aussieht bauen die aus dem Raum nur ein Container. Vielleicht geht es nicht anderes ich habe mir die Firma erstmal notiert. Ich suche eher eine Firma die sich einen Raum bei uns anschaut unsere Arbeitsvorgänge analysiert und ein Konzept zwecks Umbau einleitet. Kann sein das es nur mit Containern geht.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hi Michael,

    vielleicht solltest du etwas genauer beshcreiben welche Arbeiten du mit welchen Gefahrstoffen in was für einem Raum ausführen willst

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Genau das will ich ja mit dieser Firma besprechen was möglich ist.
    Bisher geht es um Lagerung für Brennbare Stoffe + umfüllarbeiten....
    Und ganz toll wäre noch einen Arbeitsplatz an dem man kleine Lackierarbeiten durchführen könnte.
    Ohne Besichtigung ist sowas schwer zu beurteilen und ich kann es leider nicht so gut, deswegen will ich mich von einer Fremdfirma beraten lassen.
    Diese sollte sich halt auskennen im Bereich Umbau von Räumen zu Gefahrstofflagern.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Bisher geht es um Lagerung für Brennbare Stoffe + umfüllarbeiten....
    Und ganz toll wäre noch einen Arbeitsplatz an dem man kleine Lackierarbeiten durchführen könnte.

    Gefahrstoffraum kann ja vieles sein, schon die Bandbreite der Gefahrstoffe liefert da einiges, dann kommt es noch auf die Tätigkeiten an. Lagerung und Tätigkeit in einem Raum geht in der Regel nur sehr schlecht zusammen. Als Ausrüster wurde ja Denios schon genannt, Asecos bietet ähnliche Dinge, nicht nur Container.
    Was steht in der Baugenehmigung zu dem Raum drin, gibt es da Nutzungseinschränkungen oder Vorgaben. Wo befindet sich der Raum? UG, EG, OG in welchem Gebäude?
    Relevant dürfte auch sein, wie ist denn das Mauerwerk des Raumes? F90 oder nur F30? Gibt es Fenster im Raum, und/oder technische Lüftung. Welche Mengen und welche Stoffe sollen gelagert werden? Lackierarbeiten mit dem Pinsel oder gesprüht? Was für Farbe wird verwendet? Lösemittelhaltig oder -frei?
    Lies Dich mal in die TRGS 510 und TRGS 509 ein, da wirst Du einige Antworten auf Deine aufkommenden Fragen bekommen. In der Regel wirst Du Vorgaben machen müssen, dann kann vielleicht ein entsprechender Planer daraus was gestalten. Dem Planer oder gar Ausführenden freie Hand zu gewähren ist sehr gewagt und geht garantiert schief. Entweder man bekommt was untaugliches, oder eine völlig überzogene Anlage.
    Für kleinere Lackierarbeiten könnte ich mir vorstellen nutzt man eine technisch belüftete Lackierkabine, zur Lagerung der notwendigen Lacke und evt. Lösungsmittel dann einen Gefahrstoffschrank. Bei größeren Mengen wird man um einen entsprechenden Raum nicht herum kommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was steht in der Baugenehmigung zu dem Raum drin, gibt es da Nutzungseinschränkungen oder Vorgaben. Wo befindet sich der Raum? UG, EG, OG in welchem Gebäude?
    Relevant dürfte auch sein, wie ist denn das Mauerwerk des Raumes? F90 oder nur F30? Gibt es Fenster im Raum, und/oder technische Lüftung. Welche Mengen und welche Stoffe sollen gelagert werden? Lackierarbeiten mit dem Pinsel oder gesprüht? Was für Farbe wird verwendet? Lösemittelhaltig oder -frei?


    Für kleinere Lackierarbeiten könnte ich mir vorstellen nutzt man eine technisch belüftete Lackierkabine, zur Lagerung der notwendigen Lacke und evt. Lösungsmittel dann einen Gefahrstoffschrank. Bei größeren Mengen wird man um einen entsprechenden Raum nicht herum kommen.

    Unter Umständen benötigt man dann auch eine Änderungsanzeige bzw. eine Anzeige über eine Nutzungsänderung. Der Raum wurde bestimmt nicht als Lager in der BauG beantragt / angezeigt.
    Wichtig dabei ist, dass man die Prozesse, die in diesem Raum stattfinden sollen, in einer Prozessbeschreibung beschreibt. Dabei sind auch die gehandhabten Mengen relevant.
    TRGS 509 + 510 wie Axel beschreibt mit einbeziehen. Ich frage da gern die für mich zuständige Behörde (Amt für Arbeitsschutz (Ordnungsämter), Brandamtsrat der Stadt etc.) und nehme die mit ins Boot. Das spart Überraschungen.
    Ansonsten stimme ich dem Axel voll zu.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick