Immer wieder schlimm....
Brand in Altenheim
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kelte -
11. Dezember 2015 um 13:05 -
Erledigt
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Hallo,
"Jährlich werden 45 bis 50 Brände in Senioren- bzw. Altenpflegeheimen,
in Begegnungs- und Pflegezentren oder ähnlichen Einrichtungen bekannt.
Dabei sterben bis zu 20 Personen, 150 werden verletzt."Quelle und Rest, siehe hier:
http://www.feuerwehr-ub.de/fachartikel/je…einem-altenheim
Gruß
Simon Schmeisser -
Und was tut die Heimaufsicht? Nix! Und sonst wer? Was schlagt ihr vor? Die Experten unter euch? Mitteilung allein hilft nicht.
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Hallo,
meiner Erfahrung nach, viele Heime machen nichts u.a
wegen den Kosten. Da ist jede Schulung/ Aufstellung o.
Aktualisierung eines Fw-Plan/F-R Plan oder BSO schon
eine riesige Geschichte. Auch hatte ich schon Heime
die kostenlose Leistungen wollten.Hier müssten die Bauämter und Feuerwehren vor
Ort ansetzen, anders wird man das nicht in den Griff
bekommen. Das ist aber auch nicht so einfach, siehe
Forensuche, ich habe mal vor geraumer Zeit von einer
BVS die ich durchgeführt habe, berichtet.Gruß
Simon Schmeisser -
meiner Erfahrung nach, viele Heime machen nichts u.a
wegen den Kosten. Da ist jede Schulung/ Aufstellung o.
Aktualisierung eines Fw-Plan/F-R Plan oder BSO schon
eine riesige Geschichte. Auch hatte ich schon Heime
die kostenlose Leistungen wollten.Hier müssten die Bauämter und Feuerwehren vor
Ort ansetzen, anders wird man das nicht in den Griff
bekommen....Die Bauämter und die Feuerwehr? Die werden solange nichts unternehmen, solange die Heimaufsicht der Länder nicht reagieren und sowohl entsprechende Schutzmaßnahmen ins Heimgesetz bzw. Wohnteilhabegesetz mitaufnehmen als auch ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe der Überwachung wirklich wahrnehmen. Und dann braucht es Bürger, die den Mut haben, sich zu beschweren. Und dann natürlich noch Politiker, die das Problem wirklich ernstnehmen. Aber hier ist es wie im Arbeitsschutz. Die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Überwachungsaufgabe der BGen und Aufsichtsbehörden werden auch zunehmend vernächlässigt. Beratung allein reicht nicht. Schon garnicht digital und über Printmedien, was derzeit von unseren Politikern und deren Partnern favorisiert wird. Gibt es doch immer noch zu viele Unternehmer, die ihre Arbeitsschutzpflichten nicht so ernst nehmen wie sie es sollten und halt eben mehr übewacht werden müssen. Die Eigenverantwortungspolitik ist bei vielen bedauerlicherweise für die Katz. Nicht der Mensch sondern das Kapital und die Unternehmenssteuer (also ein schneller Gewinn) zählen leider mehr. Das müsstest du doch als Kommunalpolitiker wissen.
...ich habe mal vor geraumer Zeit von einer
BVS die ich durchgeführt habe, berichtet.Kannst du den Link bitte mitteilen?
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Hallo,
Die Bauämter und die Feuerwehr? Die werden solange nichts unternehmen, solange die Heimaufsicht der Länder nicht reagieren und sowohl entsprechende Schutzmaßnahmen ins Heimgesetz bzw. Wohnteilhabegesetz mitaufnehmen als auch ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe der Überwachung wirklich wahrnehmen.
das ist nicht notwendig. Maßgabe ist hier u.a. in BaWü
die VwV Brandverhütungsschau. Und damit hat man -wenn
gewollt- einen Hebel wo man ansetzen kann. Weitere Ansatz-
punkte sind aber auch die Prüfkriterien für die Heimaufsicht
(zumindest in BaWü), aber auch bei der BSO, Fw-Plan und
unter Umständen auch beim F+R Plan, sind die entsprechenden
Brandschutzdienststellen/Feuerwehren und/oder die Bauämter
im Spiel. Es stellt sich halt immer nur die Frage, wie groß ist
das Interesse. Das alles sind Eingriffsmöglichkeiten die man völlig
unabhängig von der Heimaufsicht hat.Nach Titisee-Neustadt gab es eine richtige Welle an BVS´en
in den Einrichtungen. Selbst in Einrichtungen für die sich noch
keiner wirklich interessiert hat, die Resultate sind dann auch
entsprechend ausgefallen...Nicht der Mensch sondern das Kapital und die Unternehmenssteuer (also ein schneller Gewinn) zählen leider mehr. Das müsstest du doch als Kommunalpolitiker wissen.
Das würde ich so nicht sehen, Pflegebereich und Gewinn?
Da habe ich eine andere Wahrnehmung.Kannst du den Link bitte mitteilen?
Bitte die Forensuche benutzen, keine Ahnung in welchem Thread das
war.Gruß
Simon Schmeisser -
...Das alles sind Eingriffsmöglichkeiten die man völlig
unabhängig von der Heimaufsicht hat....Nein, soviel ich weiß nicht ohne die Zustimmung bzw. in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht bzw. des Landesamtes für Soziales. Laut Wohnteilhabe- bzw. Heimgesetz. Nicht in unserem Land. Die Heimaufsicht ist zumindest eine wichtige Anlaufstelle für Beschwerden. Für die sie nicht zuständig ist, die soll sie an die entsprechenden Stellen weiter leiten.
Beteiligte neben den bereits benannten in dem von dir verlinkten Artikel: Unternehmer, Personal, Behörden (Heimaufsicht, Landesbehörden, Bauämter, Sozialministerium, Politiker (Bund und Länder), Bürger, gesetzliche Betreuer, Brandschutzbeauftragte, "Glieder" der Rettungskette (Polizei, Feuerwehr..) und last but not least - Sicherheitsfachkräfte (Sicherheitsfachkräfte, die haben doch auch was mit dem Thema zu tun, würde ich meinen. Oder irre ich mich da? Gibt doch bei Brandunfällen verschiedene Ursachen.) Zu dem Thema mal eine Fachtagung anregen...u.a. Aufklärung und Information: Wer das nichts für dich?
Zitat von http://www.feuerwehr-ub.de/fachartikel/jede-woche-brennt-es-einem-altenheim..." Gerade wo das Prinzip der Selbstrettung nicht funktioniert, also bei Alten- und Pflegeheimen, kommt dem vorbeugenden Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Dabei genügt es eben nicht, allein den baulichen Brandschutz - beispielsweise die Rauch- und Brandabschnittsbildung - auf dem letzten Stand der Technik zu halten. Auch der technische sowie der organisatorische Brandschutz und somit das richtige Verhalten des Personals im Brandfall sind von entscheidender Bedeutung. Dabei müssen der bauliche, der technische und der organisatorische Brandschutz ineinander greifen."...In jeder Pflegeeinrichtung für alte Menschen muss es gelingen, ein individuelles, auf die Möglichkeiten der Einrichtung bestmöglich bgestimmtes Brandschutzkonzept zu erarbeiten und dieses dann auch iner Praxis zu leben.
+ Sinnvoll wäre, dass die verantwortlichen Behörden schon im Planungsstadium mit einbezogen und mit der therapeutischen Konzeption vertraut gemacht würden.
+ Die Brandverhütungsschauen sollten häufiger durchgeführt und die umgehende Beseitigung festgestellter Brandschutzmängel konsequent kontrolliertwerden....Das würde ich so nicht sehen, Pflegebereich und Gewinn?
Da habe ich eine andere Wahrnehmung.Du hast diesbezüglich als Kommunalpolitiker auch nicht im Pflegebereich gearbeitet, dich ausgiebig damit beschäftigt. Da fehlen dir wohl die Erfahrungen.
Im Übrigen: Rauchmeldeanlagen sollten in Pflegeeinrichtungen, in allen Räumen, zur gestzlichen Regel werden! Wäre doch eine einfache Schutzvorkehrung. Was aber glaubst du, wie die Betreiber der Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf eine derartig gesetzliche Regel, die ihren Geldbeutel belastet, reagieren würden? Freudig oder zunächst mal ablehnend? Die Länder könnten sich dafür stark machen. Auch BA-Wü.
Bitte kürze nicht Begriffe ab. Nicht alle sind mir geläufig.
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Hallo,
Nein, soviel ich weiß nicht ohne die Zustimmung bzw. in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht bzw. des Landesamtes für Soziales. Laut Wohnteilhabe- bzw. Heimgesetz. Nicht in unserem Land. Die Heimaufsicht ist zumindest eine wichtige Anlaufstelle für Beschwerden. Für die sie nicht zuständig ist, die soll sie an die entsprechenden Stellen weiter leiten.
Die Heimaufsicht hat mit der BVS direkt nichts zu tun. Die BVS
ist erst mal eine Sache zwischen Bauamt/Feuerwehr/externer SV
(je nach Struktur) und dem Heim. Auch Bedarf es keiner Zustimmung
durch die Heimaufsicht, Eigentümer/Betreiber. Dies ist die Rechtslage
in BaWü.Zu dem Thema mal eine Fachtagung anregen...u.a. Aufklärung und Information: Wer das nichts für dich?
Wäre sicherlich interessant, für die Orga fehlt mir aber schlicht
die Zeit.Du hast diesbezüglich als Kommunalpolitiker auch nicht im Pflegebereich gearbeitet, dich ausgiebig damit beschäftigt. Da fehlen dir wohl die Erfahrungen.
In der Tat habe ich in diesem Bereich nicht gearbeitet. Dies bedeutet
aber nicht, das ich mich damit nicht beschäftige. Erst vor kurzem
kam ein "Warnschreiben" u.a. eines großen Betreiber von Krankenhäuser
und Pflegeeinrichtungen in D. über unsere Fraktion in die Ausschüsse.Im Übrigen: Rauchmeldeanlagen sollten in Pflegeeinrichtungen, in allen Räumen, zur gestzlichen Regel werden! Wäre doch eine einfache Schutzvorkehrung. Was aber glaubst du, wie die Betreiber der Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf eine derartig gesetzliche Regel, die ihren Geldbeutel belastet, reagieren würden? Freudig oder zunächst mal ablehnend? Die Länder könnten sich dafür stark machen. Auch BA-Wü.
Wo ist das Problem in BaWü? In keinem Bundesland ist die Rauchmelderpflicht
so weit gefasst wie in BaWü. In BaWü müssen Rauchwarnmelder auch in
Heimen/Kliniken (u.a. Aufenthaltsräume) vorhanden sein. Da gibt es auch keine
Ausnahmen. Die Betreiber reagieren nicht begeistert....Gruß
Simon Schmeisser -
Wo ist das Problem in BaWü? In keinem Bundesland ist die Rauchmelderpflicht
so weit gefasst wie in BaWü. In BaWü müssen Rauchwarnmelder auch in
Heimen/Kliniken (u.a. Aufenthaltsräume) vorhanden sein....https://www.pflege.de/magazin/fachinformationen/brandschutz
Zitat von https://www.pflege.de/magazin/fachinformationen/brandschutzBrandschutz: Herausforderung für Heime
Zweifel an Länderkompetenz
...Bewusst verweist die Deutsche Hospiz Stiftung auf das Kernproblem: Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften zum Brandschutz in Heimen. Einige Landesbauordnungen fallen dazu laxer, andere schärfer aus. Sogar regional unterscheiden sich Regeln.....Für Pflegeheime verfasste die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) erst 2004 auch zum Brandschutz ein Regelwerk. Vier Jahre später formulierte die VdS Schadensverhütung GmbH die Richtlinie VdS 2226:2008-01 (04). Doch mehr als Empfehlungen sind all diese Regeln z. B. in Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern nicht. ...
Hat sich daran inzwischen etwas geändert? Eine gesetzliche bundesweite Regelung gibt es doch nicht? Und eine Überprüfung der Einrichtung von Raumwarnmelder in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch nicht? Oder doch? „Allerdings sind kleine Heime mit weniger als 60 Betten nicht verpflichtet, ihre Brandmeldeanlage zur Feuerwehr durchzuschalten“, so stehts in dem verlinkten Artikel. Und wie sieht es in dem Bereich "Betreutes Wohnen" bezüglich Raumwarnmelder aus?
Das dürfte dich dann sicherlich auch interessieren:
http://www.inuri.de/de/aktuelle-ei…gBrandstatistik
Zitat von http://www.inuri.de/de/aktuelle-einzelseite/116-beitraege-banner/152-brandstatistik-fluechtlingsunterkuenfte-asylheime?showall=&limitstart=Bundesweite Brandstatistik für Brandereignisse in Flüchtlingsunterkünften
Berlin, den 30. August 2015http://www.inuri.de/de/aktuelle-ei…howall=&start=1
Zitat von http://www.inuri.de/de/aktuelle-einzelseite/116-beitraege-banner/152-brandstatistik-fluechtlingsunterkuenfte-asylheime?showall=&start=1Bisher erfasste Brandereignisse ab dem 1.1.2015 in Deutschland
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Hallo,
Hat sich daran inzwischen etwas geändert? Eine gesetzliche bundesweite Regelung gibt es doch nicht? Und eine Überprüfung der Einrichtung von Raumwarnmelder in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch nicht? Oder doch? „Allerdings sind kleine Heime mit weniger als 60 Betten nicht verpflichtet, ihre Brandmeldeanlage zur Feuerwehr durchzuschalten“, so stehts in dem verlinkten Artikel. Und wie sieht es in dem Bereich "Betreutes Wohnen" bezüglich Raumwarnmelder aus?
Das wird auch nicht kommen, da dies nicht in der Gesetzgebungskompetenz
des Bundes liegt. Baurecht und somit auch der Brandschutz ist ein Landesrecht
(Bundesland). In der PraxIs: 16x Baurecht 16x Feuerwehrrecht usw..Jetzt müssen wir aufpassen von was wir reden. Die Verpflichtung der Installation
von Rauchwarnmelder in Kliniken/ Heimen, gibt es in Baden-Württemberg. Hier
greift die Rauchmelderpflicht (seit 2013). BMA, dies ist vom Einzelfall abhängig
und wird je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.Betreutes Wohnen ist ein Grenzfall im BS, ich hatte da aber auch schon eine BVS. Aber
auch hier greift zum Beispiel die Rauchmelderpflicht. Dies ist zwar keine Aufschaltung
zur Fw., wenigstens wird aber frühzeitig gewarnt/alarmiert.Das dürfte dich dann sicherlich auch interessieren:
http://www.inuri.de/de/aktuelle-ei…gBrandstatistikVielen Dank für den Hinweis, wurde schon diskutiert:
Brandschutzorganisation in Flüchtlingsunterkünften
Brandschutz in Flüchtlingsunterkünfte
Brandstatistik Flüchtlingsunterkünfte
Gruß
Simon Schmeisser -
Das wird auch nicht kommen, da dies nicht in der Gesetzgebungskompetenz
des Bundes liegt. Baurecht und somit auch der Brandschutz ist ein Landesrecht
(Bundesland). In der PraxIs: 16x Baurecht 16x Feuerwehrrecht usw..Leider, daher macht es keinen Sinn, weiter zu diskutieren.
Vielen Dank für den Hinweis, wurde schon diskutiert:
Danke für den Hinweis.
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Hallo,
Leider, daher macht es keinen Sinn, weiter zu diskutieren.
dann dürfte man gar nichts mehr diskutieren....
Wir leisten uns einen Bundesrat, Bundestag, Landtage, Kreistage,
Gemeinde-/Stadträte..+Nachbarschafts- und Zweckverbände, das
ist mit Vielfalt und Kompetenzen nunmal verbunden.Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo Zusammen,
alles diskutieren hilft nichts wenn es an der Kontrolle fehlt und die wird auf Grund der Selbstverantwortung der Unternehmen immer mehr eingeschränkt.
Ich habe mal versucht bei unserer BFw und bei unseren Sachversicherer eine Brandschau des Unternehmens zu organisieren weil die letzte Brandschau so vor ca. 7 Jahre stattfand. Die Antwort von beiden war fast gleich. Aufgrund des hohen Kostendrucks sind solche Inspektionen zur Zeit und in nächster Zeit nicht geplant. Man gehe davon aus da das Unternehmen eine SiFa/FaSi hat sie das nötige unternimmt.
Zusatz: Man verweise auf die Eigenverantwortung der Unternehmen (Betriebssicherheitsverordnung) -
Hallo,
Ich habe mal versucht bei unserer BFw und bei unseren Sachversicherer eine Brandschau des Unternehmens zu organisieren weil die letzte Brandschau so vor ca. 7 Jahre stattfand. Die Antwort von beiden war fast gleich. Aufgrund des hohen Kostendrucks sind solche Inspektionen zur Zeit und in nächster Zeit nicht geplant. Man gehe davon aus da das Unternehmen eine SiFa/FaSi hat sie das nötige unternimmt.Zusatz: Man verweise auf die Eigenverantwortung der Unternehmen (Betriebssicherheitsverordnung)
Rechtslage? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
Die Kosten für die BVS trägt der Träger/Eigentümer, der Behörde entstehen
dadurch keine Fehldeckungen. Insbesondere da die Behörden über ihr
Satzungsrecht an der Kostenschraube drehen können.Und gibt es Unstimmigkeiten oder die Behörde (Bauamt/ BS-Dienststelle)
kann es personell oder zeitlich nicht leisten, muss das betreffende Unternehmen
in Abstimmung mit der Behörde einen SV beauftragen. Dieser nimmt dann
die BVS vor, fertigt eine Niederschrift und diese geht dann an die zuständige
Behörde. Diese leitet daraus dann entsprechende Forderungen (z.B. bei Mängel)
ab. Je nach Fall kann auch eine Nachschau erforderlich sein, diese kann ebenfalls
vom SV oder dann auch von der Behörde durchgeführt werden.Egal wie, die Kosten für die BVS gehen immer zu Lasten des Träger/Eigentümer.
Gruß
Simon Schmeisser -
Ergänzung: Ist in Braunschweig wohl nicht anders, laut
Satzung entstehen 52.00 Euro/Stunde bei der Brandschau.https://www.braunschweig.de/politik_verwal…n_Feuerwehr.pdf
Gruß
Simon Schmeisser -
dann dürfte man gar nichts mehr diskutieren....
Ist doch Quatsch, zu absolut hingeschrieben! Aber ich habe auch Erfahrungswerte (war sozialpolitisch sehr engagiert) und kann für mich gut beurteilen, wann eine Diskussion noch Sinn macht, wann nicht. Aber auch: Wann man sie wieder aufgreifen kann.
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Hallo,
wann eine Diskussion noch Sinn macht, wann nicht. Aber auch: Wann man sie wieder aufgreifen kann.
Ja, an der Sach- und Rechtslage wird sich aber nichts
ändern....insbesondere wenn man nichts macht....Gruß
Simon Schmeisser -
Ja, an der Sach- und Rechtslage wird sich aber nichts
ändern....insbesondere wenn man nichts macht....Du bist doch näher an der Sache dran wie ich. Ich habe ne Menge gemacht...und eben meine Erfahrungen, auch mit Politikern, Behörden etc. Ende der Diskusssion von meiner Seite