Hallo,
ich weiß, dieses Thema wurde hier schon häufiger diskutiert. Ich bin jetzt aber gefragt worden was genau mit Absturzhöhe gemeint ist. Wir haben mehrere Gebäude. Die einen sind flach und nicht so hoch, andere sind wieder so hoch, dass diese als Hochhaus gelten. Klar unterschiedliche gesetzliche Anforderungen (MHHR und LBO). Bei einer Absturzhöhe von > 12 m ist ein Geländer mit einer Höhe 110 cm zu installieren. In Arbeitsstätten (< 12 m) etc. ein Geländer mit 100 cm. So weit, so gut.
Was ist mit Absturzhöhe gemeint? Wenn in einem Hochhaus der Zwischenraum im Treppenhaus so schmal ist, dass man gar nicht durchfallen kann, gilt dann trotzdem die vorgenannte Anforderung von 110 cm? Obwohl ich 12 m nicht falle?